Eine Flüchtlingsfamilie geht durch die Messehalle in Frankfurt, die zu einer Bleibe umfunktioniert worden ist. Foto: Roessler

Der Freundeskreis Asyl Freudenstadt hält der Stadt vor, den Umzug einer türkisch-kurdischen Familie nach Lahr durch immer neue Auflagen zu hintertreiben. Die Verwaltung wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Flüchtlinge, die sich im Asylverfahren befinden, werden nach einem Quotensystem auf die Bundesländer verteilt. Einfluss auf den Ort haben sie nicht. Dort unterliegen sie dann der sogenannten Residenzpflicht, dürfen den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde nicht verlassen. Sie können sich frei bewegen und dürfen am Wochenende Verwandte und Freunde besuchen – ein Umzug ist ihnen jedoch nicht gestattet.