Beim Fischerbacher Friedhof wurde in den vergangenen Jahren viel investiert – so beispielsweise in die neue Aussegnungshalle. Foto: Dorn

Von 2590 Euro klettern die Kosten für eine Bestattung im Doppeltiefgrab auf rund 4500 Euro. Der Gemeinderat erhöhte zum ersten Mal nach 15 Jahren die Friedhofsgebühren.

Fischerbach - Für mehr als eine Stunde hat sich der Fischerbacher Gemeinderat am Montagabend Zeit genommen, die neue Gebührenordnung für den Friedhof zu beschließen. Die Neuordnung war nötig geworden, um die im Sommer beschlossenen neuen Bestattungsformen – gärtnerisch gepflegtes Grabfeld, Rasengräber – in der Friedhofsatzung abbilden zu können. Außerdem war es nötig, nach fast eineinhalb Jahrzehnten ohne Gebührenanpassung bei gleichzeitigen umfangreichen Investitionen in die Friedhofs-Infrastruktur und die neue Aussegnungshalle, wieder einen auskömmlichen Kostendeckungsgrad zu erreichen.

Sanierungen in Millionenhöhe

Die Sanierungen in knapper Millionenhöhe wirkten in der von einem Fachbüro vorgenommenen Kostenanalyse denn auch als der erwartet große Kostentreiber, müssen pro Jahr doch etwa 20 000 Euro an Abschreibungen refinanziert werden. Umgelegt auf im dreijährigen Mittelwert lediglich 18 Beerdigungen kommen nach Auskunft von Kämmerin Heike Schmider so allein 1100 Euro an Mehrkosten auf die Gemeinde zu.

Gemeinsam mit den normalen Kostensteigerungen in 15 Jahren ergeben sich über alle Bestattungsarten deutlich erhöhte Gebührensätze. Kostete eine Beerdigung im Sarg im Doppeltiefgrab bisher 2590 Euro, steigt dieser Betrag ab 1. Februar 2022 um 73 Prozent auf circa 4500 Euro. Die Herstellung der Grabeinfassung (700 Euro) ist mit der Umgestaltung des Friedhofs neu in die Bestattungsgebührensatzung aufgenommen worden und ein wichtiges Gestaltungsmoment des Fischerbacher Friedhofes. Sie soll über die "Laufzeit" das Bauhof-Team entlasten, welches in der Vergangenheit immer wieder an den Gräbern tätig werden musste.

Urnenbestattung kostet das Dreifache

Für eine Urnenbestattung verdreifachen sich die Kosten fast von 525 Euro auf 1430 Euro. Kostengünstigste Beisetzungsform bleibt das anonyme Urnengrab mit 500 Euro, aber selbst hier sieht die neue Gebührenordnung eine Erhöhung um 43 Prozent (vorher 350 Euro) vor. Zahlreiche Wortmeldungen aus dem Gemeinderat zeigten die Wichtigkeit des Themas auf. An der Notwendigkeit der Kostendeckung als Voraussetzung, um auch zukünftig als vernünftig wirtschaftende Kommune Fördergelder abrufen zu können, gab es allerdings kein Vorbeikommen, zumal nach Auskunft der Verwaltung die tatsächlichen Kosten auch mit den neuen Gebühren noch einmal teilweise deutlich höher lägen.

Planungsbüro kostet 5800 Euro

Die Beerdigung in der "Premium-Variante" Doppeltiefgrab (maximale Belegungsoption vier Särge und vier Urnen) kostet beispielsweise knapp 5400 Euro. Im Vergleich mit den Nachbargemeinden, die bereits ihre Friedhofsgebühren neu kalkuliert hätten, bewegten sich die Beträge zudem im Rahmen. Einziges Ärgernis blieben letztlich die Kosten für das beauftragte Planungsbüro, beliefen sich die Kosten für die "Zahlenspiele mit ernstem Hintergrund" doch auf 5800 Euro.

Kommentar: Mehr als "happig"

Mit dem neuen Feuerwehrhaus, der Kindertagesstätte im Dach der Vereine, dem Lädele, dem Neubau der Fritz-Ullmann-Grundschule und den Neubaugebieten hat die Fischerbacher Verwaltung in den vergangenen Jahrzehnten vieles richtig gemacht und die Weichen für eine hohe Lebensqualität auf der "Sonnenterrasse" gestellt. Mit der Breitband-Versorgung, der Sanierung des Kanalnetzes und der Sanierung des Rathauses stehen weitere Investitionen in die Infrastruktur an.

Schule und Feuerwehr werden den Bürgern unentgeltlich angeboten, die Kindergartenbeiträge werden mehr symbolisch denn kostendeckend erhoben. Der politische Wille, diese Kostenunterdeckungen die Allgemeinheit tragen zu lassen, endet, wie in den umliegenden Gemeinden auch, auf dem Friedhof mit den von der Gemeinde zu erbringenden hoheitlichen Aufgaben. Knapp 15 Jahre lang hat man im Gemeinderat fast schon fahrlässig versäumt, die allfälligen Kostensteigerungen in die Gebühren einzupreisen.

Als Konsequenz mussten jetzt Preissteigerungen fast bis zum Dreifachen kommuniziert werden, eine Größenordnung, die dem Begriff "happig" schon nicht mehr gerecht wird. Die unpopulären Beschlüsse wurden generations- und fraktionsübergreifend einstimmig verabschiedet. Ein "Weiter So" mit grob geschätzt 25 000 Euro Mindereinnahmen pro Jahr verbietet sich schon im Blick auf die Haushaltsberatungen.

Warum es für diese Entscheidung allerdings einer 5800 Euro teuren Expertise bedurfte, erschließt sich mir nicht. Belegungen, Flächenmaße und andere Kennzahlen für den kleinen Friedhof zu einem Kostenrahmen-Konstrukt zusammenzufügen und dieses dann durch die Anzahl der Beerdigungen zu dividieren hätte sich mithilfe eines gängigen Tabellenkalkulationsprogramms sicher preisgünstiger erledigen lassen.