Offenburg - Stolz zeigte sich Landgerichtspräsident Jens Zeppernick bei einem Pressegespräch am Dienstag über die "ordentlichen Erledigungszahlen" 2021: So schloss sein Haus insgesamt 1341 Zivil- und 55 Strafverfahren ab – bei 1585 respektive 43 Eingängen. Gemeinsam mit den Richterinnen Anne Doll und Marion Pabst blickte Zeppernick zurück.
Bilanz des Landgerichts Offenburg "Hammerschläger" sorgte für großes Aufsehen
Das Landgericht Offenburg hat 2021 viele Verfahren abarbeiten können. Vor allem der "Hammerschläger" von Neuried blieb den Richtern in Erinnerung. Dieser werde in die Lehrbücher eingehen, ist sich Gerichtspräsident Jens Zeppernick sicher.
Zahl der Tötungsdelikte bleibt niedrig
2021 landeten vier vorsätzliche Tötungsdelikte vor Gericht. Ein Fall sei "extrem tragisch" gewesen, erklärte Pabst. Der sogenannte Gummihammer-Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Der Täter stieg in der Absicht, den Partner seiner Ex-Freundin zu erschlagen, nachts versehentlich in die falsche Wohnung ein und verletzte die falsche Person, die dort im Bett lag und schlief. Der Täter wurde schließlich nicht wegen versuchter Tötung, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt (wir berichteten). Das Urteil wird derzeit vom Bundesgerichtshof überprüft. "Das ist sicher ein Fall, der in die Lehrbücher kommen wird", so Zeppernick.
Verfahrensdauer liegt meist unter Landesschnitt
Bei Zivilsachen beschäftigte ein Fall das Landgericht in erster Instanz im Schnitt rund neun Monate, im Landesschnitt waren es zehn. Verfahren rund um Tötungsdelikte am Schwurgericht beschäftigten die Richter durchschnittlich fünf Monate (Land: 5,2 Monate). Das sei nur möglich gewesen, weil alle Bediensteten großen Einsatz gezeigt hätten, dankte Zeppernick seinen Kollegen. Bei sonstigen Strafsachen lag die Verfahrensdauer 2021 bei rund elf Monaten – fast doppelt so viel wie im Landesschnitt.
Strafe folgt in geeigneten Fällen auf dem Fuße
Im Juli fiel in Offenburg der Startschuss eines Pilotprojekts: Im sogenannten beschleunigten Verfahren findet die Verhandlung im Idealfall noch am Tag der Festnahme eines Straftäters statt. Typische Anwendungsfälle sind Ladendiebstähle, insbesondere wenn die Täter keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben – besonders für die Grenzregion interessant. In den meisten Fällen werden Geldbußen erteilt. "Wir haben bereits ein paar Mal geschafft, noch am Tag der Tat zum Urteil zu kommen", berichtete Pabst. Gerichtspräsident Zeppernick zeigte sich überzeugt: "Dass die Strafe auf dem Fuß folgt, macht Eindruck."
Zahl der »Dieselklagen« geht zurück
Bei Zivilsachen beschäftigte ein Fall das Landgericht in erster Instanz im Schnitt rund neun Monate, im Landesschnitt waren es zehn. Verfahren rund um Tötungsdelikte am Schwurgericht beschäftigten die Richter durchschnittlich fünf Monate (Land: 5,2 Monate). Das sei nur möglich gewesen, weil alle Bediensteten großen Einsatz gezeigt hätten, dankte Zeppernick seinen Kollegen. Bei sonstigen Strafsachen lag die Verfahrensdauer 2021 bei rund elf Monaten – fast doppelt so viel wie im Landesschnitt.
Corona-Fälle beschäftigen Zivilrichter
Wer zahlt die wegen der Pandemie geplatzte Hochzeit? Wer kommt für Desinfektionskosten auf? 2021 mussten sich die Zivilrichter des Amtsgerichts verstärkt mit solchen oder ähnlichen Fragen beschäftigen, berichtete Doll. Häufig ging es auch darum, ob eine Versicherung finanzielle Schäden, die durch pandemiebedingte Schließungen von beispielsweise Hotels entstanden sind, abdecken muss – häufig war das bei Corona nicht der Fall.
Gerichtssäle kommen an Kapazitätsgrenzen
Im vergangenen Jahr musste das Landgericht für eine Verhandlung auf die Oberrheinhalle zurückgreifen. Bei vier Angeklagten inklusive Verteidigern, Wachtmeistern und sonstigen Gerichtsmitarbeitern sowie Corona-Vorgaben waren die Säle in der Offenburger Moltkestraße an ihre Grenzen gestoßen. Auch bei einem anstehenden Groß-Prozess rund um aus einem Unternehmen gestohlene Mobiltelefone ist noch nicht sicher, ob er in einem eigenen Gerichtssaal stattfinden kann.
Bereitschaftsdienst soll neu aufgestellt werden
Außerhalb der regulären Dienstzeiten kümmern sich sogenannte Bereitschaftsrichter um dringende Verfahren, die nicht bis zum nächsten Tag warten können. Ab 2023 soll die Aufgabe nur noch von einer kleinen Gruppe von Richtern bearbeitet werden, die sich so auf die oft schwierigen Rechtsfragen spezialisieren können, kündigte Zeppernick an. Bisher hatte jeder Richter im Bezirk etwa eine Woche im Jahr nebenbei Dienst – und war oft mit ihm fremden Rechtsfragen konfrontiert.