2021 hat die Kommunale Arbeitsförderung im Kreis 107,4 Millionen Euro für Hartz IV-Leistungen und Eingliederungsmaßnahmen ausgegeben. Foto: Stratenschulte (Symbolbild)

Die Kommunale Arbeitsförderung im Ortenaukreis hat auf ein bewegtes 2021 zurückgeblickt. Zum Ende des zweiten Corona-Jahrs bezogen fast 270 Ortenauer Haushalte weniger Hartz IV als zu Beginn – im Dezember waren es 7158.

Zu Beginn des Jahres habe sich angedeutet, dass die Fallzahlen wegen der neuerlichen Corona-Maßnahmen im ersten Quartal erneut deutlich steigen würden, informiert das Landratsamt. So startete die Kommunale Arbeitsförderung (KOA) im Januar 2021 mit 7425 sogenannten Bedarfsgemeinschaften – also Haushalten, die Hart z  IV beziehen. Bis Jahresende sind die Fallzahlen bis auf zuletzt 7158 im Dezember (minus 3,6 Prozent) gesunken und lagen damit nur noch 0,7 Prozent über dem historischen Tiefstand von Januar 2020. "Die Lockerungen der Maßnahmen im Sommer haben den Arbeitsmarkt stark belebt", erläutert Sozialdezernent Heiko Faller. Dazu beigetragen habe ebenfalls, dass die KOA im zweiten Pandemiejahr deutlich besser mit bestehenden Restriktionen umgehen und dadurch Erfolge in der Arbeitsvermittlung erzielen konnte. "Die KOA konnte die hohe Qualität ihrer Arbeit aufrechterhalten und dadurch auch im zweiten Jahr der Pandemie in den überregionalen Vergleichen gut abschneiden", ist sich Armin Mittelstädt, Leiter des Ortenauer Jobcenters, sicher.

2021 hat die KOA insgesamt 107,4 Millionen Euro für finanzielle Unterstützung und Eingliederungsmaßnahmen ausgegeben, teilt das Landratsamt mit. Darunter 57,5 Millionen Euro für Arbeitslosengeld II (Hartz  IV), 37,3 Millionen Euro für Unterkunftskosten, 8,4 Millionen Euro für Arbeitsfördermaßnahmen und 4,2 Millionen Euro für sonstige Leistungen. Für das zurückliegende Jahr geht die KOA von einem Kreisanteil in Höhe von 8,7 Millionen Euro aus, der Planansatz lag ursprünglich bei 10,3 Millionen Euro lag.

"Trotz Pandemiebedingungen konnten von Januar 2020 bis Dezember 2021 rund 1100 Leistungsempfänger mit Fluchthintergrund von der KOA in Arbeit integriert werden", heißt es weiter. Dadurch erreichte auch der Anteil von Flüchtlingen, die Hartz  IV beziehen, weiter reduziert und hatte im November 2021 einen neuen Tiefstwert von 1841 erreicht.

Dabei hat nicht nur die Pandemie 2021 geprägt, sondern auch die Bundestagswahl und der damit verbundene Regierungswechsel.  "Mit Blick auf den Koalitionsvertrag ist zu erwarten, dass gravierende Änderungen für die KOA ins Haus stehen, die nicht nur positiv zu bewerten sind", so Fallers und Mittelstädts Einschätzung zu den aktuellen Beschlüssen der neuen Bundesregierung.

Das Arbeitslosengeld II wird zukünftig "Bürgergeld" heißen. In den ersten zwei Jahren soll es ohne Anrechnung von Vermögen und mit Anerkennung der Angemessenheit der Wohnung gewährt werden. "Eine solche zweijährige Karenzzeit sehen wir kritisch", gibt sich Mittelstädt besorgt. "Solche Erleichterungen für den Zugang zu Sozialleistungen waren während der Hochphase der Pandemie zur Existenzsicherung sicherlich notwendig, sollten aber aus unserer Sicht nicht dauerhaft gelten." Aus einer solchen Regelung entstünden Nachteile, die die Situation für Geringverdiener ohne Unterstützung durch Sozialleistungen noch schwieriger machen werden. "Vermieter orientieren sich zwischenzeitlich sehr oft an den Leistungen der Jobcenter. Werden die Kosten der Unterkunft in den ersten zwei Jahren ohne Prüfung der Angemessenheit anerkannt, kann das unweigerlich zu Preissteigerungen auf dem Wohnungsmarkt führen", so Mittelstädt.

Im Rahmen des Bundesprogramms "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben" hat der Kreis den Zuschlag für 4,1 Millionen Euro zur Förderung der Gesundheitskompetenzen von 200 durch Krankheit belastete Familien erhalten. Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit der Teilnehmer soweit wie möglich zu erhalten und wiederherzustellen, um gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu ermöglichen.