Im Dezember 2017 stellten Bauhofleiter Martin Klausmann (links) und Bürgermeister Matthias Bauernfeind den Oldtimer Citroën 2CV der Presse vor. Nun urteilte das Gericht über den Besitzanspruch des Funds. Foto: Archivfoto: Haas

Oberwolfach muss der Besitzerin des versteigerten Oldtimers 24 .500 Euro zahlen.

Oberwolfach/Offenburg - Im Gerichtsverfahren um den in einem Schuppen gefundenen Citroen 2 CV ist das Urteil gefallen: Der Oldtimer war zu keinem Zeitpunkt im Eigentum der Gemeinde Oberwolfach. Die Besitzerin hat nun Anspruch auf den Erlös der Versteigerung.

Nach langwierigem juristischen Ringen ist am Mittwoch der Streit zwischen der Gemeinde Oberwolfach und der Verkäuferin eines Grundstücks vorläufig entschieden worden. Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Werner Kadel, verkündete am Mittwoch im Namen des Volkes: "Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24 .500 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 8. Mai 2019 zu zahlen." Auch die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Gemeinde zu zahlen. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden.

Ente wurde für einen Erlös von 24. 500 Euro versteigert

Geklagt hatte eine Frau, die der Gemeinde 2017 ein Grundstück in Oberwolfach samt Wohnhaus und Holzschuppen verkauft hatte. Als Mitarbeiter des Bauhofs 2018 das Holz ausräumten, machten sie den für alle Beteiligten überraschenden Fund. Hinter Stapeln von Holz war in dem Schuppen ein Auto entdeckt worden, das der inzwischen verstorbene, ehemalige Besitzer offenbar dort abgestellt hatte und das dann in Vergessenheit geraten war.

Bei dem 1990 produzierten und erstzugelassenen Auto handelt es sich um ein Exemplar der letzten Baureihe des Citroen 2 CV, im Volksmund auch "Ente" genannt.

Bürgermeister Matthias Bauernfeind präsentierte sich mit dem Scheunenfund in der Presse und ließ das rote Auto dann für einen Erlös von 24. 500 Euro versteigern. Sein Wert bemisst sich auch daran, dass es nahezu fabrikneu war: Auf dem Tachometer standen nur 14 Kilometer. Weder aus dem Vertrag noch aus sonstigen Umständen ergebe sich nach Überzeugung des Richters ein Hinweis darauf, dass die Gemeinde Eigentum an der roten Ente erworben habe.

"Gemeinde hatte kein Eigentum an der Ente"

Daran ändere auch eine telefonische Aussage eines Immobilienmaklers nichts, der gegenüber der Gemeinde mitgeteilt hatte, dass der Holzschuppen mit allem, was darin sei, nun geräumt werden könne. Für eine Rechtsverbindlichkeit dieser Aussage hätten die Genehmigung der rechtlichen Betreuerin der Klägerin sowie des Betreuungsgerichts eingeholt werden müssen.

Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass der Oldtimer nicht 1990 von dem verstorbenen Mann der Klägerin erworben und in dem Schuppen abgestellt worden sei. Dafür spreche schon allein die dicke Staubschicht, die sich seither auf dem Wagen abgelagert habe.

Der Richter hatte schon während der vorangegangenen Sitzungstage betont, dass er es für "eine schlaue Idee" halte, "wenn man den Erlös des unverhofften Fundes miteinander teilt". Tendenziell gehe er davon aus, dass er einen Eigentumserwerb der Gemeinde an der Ente nicht zwingend sehe, sagte er mehrfach.

Nicht betroffen von dem Urteil ist der jetzige Eigentümer und Besitzer des Fahrzeugs. Der Erwerb bei der Versteigerung durch die Gemeinde sei rechtmäßig zustande gekommen, teilte der Richter mit. Der Grund dafür sei, dass der Käufer zum damaligen Zeitpunkt darauf vertrauen durfte, dass die Gemeinde den Scheunenfund veräußern darf.

Die Verhandlungsparteien waren zur Verkündigung des Urteils nicht erschienen. Ihnen wird die schriftliche Ausfertigung erst in den kommenden Tagen zugehen. Das sei so üblich in Zivilprozessen, sagte Richter Kadel den versammelten Journalisten. "Üblicherweise sind solche Urteilsverkündigungen reine Geistertermine", sagte er. Das Medieninteresse an dem kuriosen Fall überraschte ihn aber auch nicht.