Ein 63 Jahre alter Mann (in Pullunder und Hemd) muss sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Offenburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor. Foto: Goltz

Ein 63-Jähriger muss sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Offenburg behaupten. Vorgeworfen wird ihm, mit einem Hammer auf einen schlafenden Mann eingeschlagen zu haben. Das Opfer leidet noch heute darunter.

Altenheim/Offenburg - Begehrt waren am Mittwoch die coronabedingt nur 17 Plätze, die im Sitzungssaal II des Landgerichts Offenburg zur Verfügung gestellt wurden. Dort verhandelte kurz nach 9 Uhr die Schwurgerichtskammer die Anklage der Staatsanwaltschaft Offenburg gegen einen 63-Jährigen wegen versuchten Mordes.

Die Anklage: Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Phillip Nique, verlas zum Prozessauftakt die Anklageschrift. Der Angeklagte habe eine Affäre mit der Zeugin M. gehabt. Diese habe die Beziehung beendet und sei mit dem Zeugen S. zusammengekommen. "Der Angeklagte konnte die Trennung von der Zeugin M. aus Eifersucht nicht akzeptieren und erarbeitete einen umfangreichen Plan", so Nique. Dieser sei in sieben Phasen gegliedert, bei dem S. überwältigt, gefesselt, getötet und zuletzt verbrannt werden sollte. Der Angeklagte sei am 24. Juli 2021 gegen 1.30 Uhr von seinem Wohnort bei Heidelberg aus zur Wohnung von S., die sich in Altenheim befindet, gefahren. Der 63-Jährige sei jedoch in die falsche Wohnung – eine Etage tiefer – eingestiegen und habe den dort schlafenden vermeintlichen Rivalen mit einem Gummihammer auf den Kopf geschlagen. Erst nachdem der Angeklagte den Irrtum bemerkt habe, habe er sein Vorhaben aufgegeben.

Der Angeklagte: Der 63-Jährige, ein Chemieingenieur und langjähriger Radsporttrainer, räumte die Tat ein, nicht jedoch den Vorwurf der Tötungsabsicht. Seinen Angaben zufolge habe er auch nicht aus Eifersucht gehandelt, er habe S. lediglich eine "Ansage machen" wollen. Schließlich habe S. ihn und seine Ehefrau mehrfach provoziert – unter anderem bei einem Radrennen eine Woche vor der Tat, bei dem sowohl seine Ex-Affäre, der Rivale S. und der Angeklagte an den Start gegangen seien. "Ich wollte mit meiner Ansage verhindern, dass das Rennen am Sonntag drauf erneut so abläuft", so der 63-Jährige.  

Der Sieben-Phasen-Plan: Die Affäre zwischen M. und dem Angeklagten habe von Januar bis August 2020 gedauert. Dann habe M. ein Verhältnis mit S. begonnen. Der Angeklagte habe sich das nicht erklären können, schließlich sei er der Überzeugung gewesen, mit dieser Frau die nächsten 20 Jahre verbringen zu können. "Wir standen kurz vor dem Outing, ich hätte meine Ehefrau verlassen", so der 63-Jährige. Die Entwicklung, die sich stattdessen ergab, habe ihn psychisch so sehr belastet, dass er sich mehrere Wochen krankschreiben habe lassen. In dieser Zeit habe er auf einem Notizzettel einen Tatplan – oder, wie er Richter Stephan Hofsäß korrigierte, "Therapienotizen" – verfasst. Der Zettel lag als Beweismittel vor. In sieben Phasen gegliedert wurden verschiedene Gegenstände aufgeschrieben – von Handschuhen, über Plastikfolie, Schere, Benzin, Anzünder und Spaten bis hin zu Wechselkleidung. Auf der Rückseite des Papiers waren Lieder gelistet – alles Songs, die einen Bezug zur ehemaligen Beziehung zu M. hätten. Bei der Erklärung zu den Liedern, brach dem Angeklagten kurzzeitig die Stimme weg. Immer wieder versicherte er aber, dass er "mit dieser Frau abgeschlossen hat". Auch der Plan sei längst Vergangenheit, dieser habe nichts mit dem Vorhaben zu tun gehabt, dass er am 27. Juli habe begehen wollen. "Ich wollte S. eine Ansage machen", wiederholte er mehrfach.

Auf Nachfrage des Anwalts des Nebenklägers, Jan Ernemann, ob er mit seinem Vorhaben denn keine Angst vor möglichen Strafen gehabt habe, entgegnete der 63-Jährige: "Ich dachte, im schlimmsten Fall bekomme ich eine Anzeige wegen Körperverletzung." Über den Ausgang habe er sich "nicht wirklich Gedanken gemacht". Auch nicht darüber, wie er nach der "Ansage" S. zurückgelassen hätte – gefesselt oder wieder losgebunden. "Das hätte ich vermutlich davon abhängig gemacht, ob sich S. vernünftig verhalten hätte." 

Das Opfer: Einiges sei ihm "komisch" vorgekommen, als er in die Wohnung eingestiegen sei, erklärte der Angeklagte dem Gericht. "Aber wenn man einmal in der Handlung ist, gibt es kein zurück mehr." So habe er trotz mehrerer Zweifel das Schlafzimmer aufgesucht und dort mit einem Hammer auf das Opfer R. eingeschlagen. R. erlitt durch die Schläge unter anderem eine Schädelprellung sowie eine Gehirnerschütterung, und kam schwer verletzt ins Krankenhaus.

"Ich wurde durch einen Schlag auf den Kopf geweckt, wenige Zeit später kam bereits der zweite Schlag", berichtete das Opfer. Es sei zu einem Gerangel gekommen, Immer wieder habe er Schläge auf den Kopf erhalten. Zu seiner Lebensgefährtin, die sich ebenfalls im Schlafzimmer befunden habe, habe er dann gesagt: "Du musst jetzt die Polizei rufen, ich komme hier nicht mehr lebend aus dem Schlafzimmer." Irgendwann habe der Angeklagte von ihm abgelassen, habe sich entschuldigt und gesagt, er habe zum Freund der Ex-Partnerin gewollt. Während seinen Erzählungen vor Gericht brach der Rentner R. in Tränen aus. Bis heute leide er psychisch unter diesem Vorfall. Sechs Wochen sei er nach der Tat in einer psychosomatischen Klinik gewesen, nun stehe eine weitere Reha an. Unter anderem habe er mit massiven Schlafstörungen zu kämpfen.

Die Unklarheiten: Widersprüchliche Aussagen des Angeklagten und des Opfers gab es unter anderem in der Anzahl der Hammerschläge, wer das Licht im Schlafzimmer angeschaltet hat und auch, welche Gegenstände der Angeklagte bei sich getragen hatte.

 Die Entschuldigung: Der Angeklagte richtete das Wort kurz vor der Mittagspause direkt an das Opfer: "Herr R., ich wollte mich entschuldigen. Ich sehe, dass Sie das mitnimmt. Aber es nimmt mich ja auch mit." Die Worte blieben unerwidert.

Info: So geht’s weiter

Die Verhandlung wird am Donnerstag, 27. Januar, um 9.30 Uhr im Sitzungssaal II des Landgerichts Offenburg fortgesetzt. Weitere Termine sind für den 10. Februar und für den 3. März vorgesehen.