In Teilzeit war die Ärztin in Lahr beim Polizeipräsidium Technik beschäftigt. Nach einer Annonce gegen Coronamaßnahmen hatte das Land ihr gekündigt. Foto: Archivfoto: Keiper

Das Land hat Anette Franz gekündigt – ordentlich und fristlos. Weil sich die Polizeiärztin aus Lahr dagegen wehrt, beschäftigt der Fall nun wiederholt  die Gerichte. Unter anderem geht es um eine Zeitungsannonce im Zusammenhang mit der Corona-Gesetzgebung. Wie das Landesarbeitsgericht mitteilt, wird am Mittwoch, 2. Februar, vor der Freiburger Kammer Franz’ Kündigungsschutzklage verhandelt.

Lahr - Die Medizinerin ist seit 2019 in Teilzeit  an der Lahrer Polizeihochschule beschäftigt. Im November 2020 hatte sie in einer kostenfreien Ortenauer Sonntagszeitung eine Kleinanzeige veröffentlicht, in der sie das Infektionsschutzgesetz dem Ermächtigungsgesetz gleichsetzte. Zudem ist in der Annonce unter anderem die Rede von »Zwangsimpfung« und »Wegnehmen der Kinder«. Weiter heißt es: »Wir, die Bürger von Deutschland, sollen alle unsere Rechte verlieren. Wir müssen Widerstand leisten.«

Das Land Baden-Württemberg kündigte Franz daraufhin ordentlich am 10. Februar 2021, was mit der mangelnden Eignung der Klägerin für die Tätigkeit als Polizeiärztin begründet wurde. Im Übrigen habe die Klägerin mit ihrem Verhalten arbeitsvertragliche Pflichten verletzt. Zu den Treuepflichten gehöre es, den Staat, die Verfassung und staatliche Organe nicht verächtlich zu machen. Die Überzeugung der Klägerin sei nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Franz, so das Arbeitsgericht, sei indes der Auffassung, dass ihr außerdienstliches Eintreten für die Wahrung der Grundrechte keine Verletzung ihrer Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber darstellten.  Im Gegenteil: Ihr Verhalten untermauere gerade ihre Loyalität  zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Das Arbeitsgericht in Offenburg hatte Franz’ Klage am 5. August abgewiesen. Die Klägerin habe als eine im öffentlichen Dienst angestellte Polizeiärztin eine gesteigerte politische Treuepflicht. Sie habe mit dem Begriff »Ermächtigungsgesetz« bewusst auf das nationalsozialistische Ermächtigungsgesetz von 1933 Bezug genommen und damit Staatsorgane verächtlich gemacht.

Die Polizeiärztin hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, die nun verhandelt wird. Franz ist laut Gericht nach wie vor der Auffassung, die Kündigung sei unwirksam. Weder habe sie außerdienstlich eine strafbare Handlung begangen, noch habe sie gegen ihre  Pflicht zur politischen Zurückhaltung und Verfassungstreue verstoßen.

Auf LZ-Nachfrage erklärte Franz am Donnerstag, mit ihrer Zeitungsanzeige »anscheinend hellseherische Fähigkeiten« bewiesen zu haben. Dazu führte sie in erster Linie die »Zwangsimpfung« an, die bereits auf dem Weg sei. Auch ein »Arbeitsverbot« sei »Realität für viele Berufe, die medizinischen Berufe kommen ab dem 16. März hinzu«. Damit ist wohl die Testpflicht am Arbeitsplatz beziehungsweise die geplante Impfpflicht für medizinisches Personal  gemeint.   

Das Land verteidigt derweil das erstinstanzliche Urteil. Weil sie  zur Teilnahme an einer Demonstration vor dem Bundestag aufgerufen habe, habe Franz auch zum Widerstand gegen die Polizei aufgerufen.
Noch kein Termin im Maskenprozess

Auf die Frage, ob sie weiter für die Polizei in Lahr arbeiten würde, wenn sie Recht bekäme, antwortete Franz der LZ: »Die deutsche Polizei steht für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Und ich auch.«

Weil das Land Franz am 14. Juli auch fristlos gekündigt hat, gibt es eine weitere Verhandlung am Arbeitsgericht in Offenburg, die auf den 31. März anberaumt ist. Die Berufung im Strafrechtsverfahren gegen sie um falsche Maskenatteste ist laut der Lahrer Ärztin noch nicht terminiert.