Die Bauarbeiten für den Neubau des östlichen Gebäudeteils der ehemaligen Ettenheimer Klinik kommen gut voran: Die geriatrische Reha mit 60 Zimmern auf drei Geschossen die dort entsteht, soll im Laufe des Jahres 2025 in Betrieb gehen. Foto: Ullrich

Die Klage von Kreisrätin Jana Schwab gegen den Beschluss des Kreistags über die Schließung der Ettenheimer Klinik und die Umwandlung in ein Zentrum für Gesundheit ist unzulässig.

Der Kreistag hatte im November 2022 im Zuge der Klinikreform Agenda 2030 beschlossen, den stationären Krankenhausbetrieb in Ettenheim zum Jahresende 2022 einzustellen. Aus der Klinik soll das „Zentrum für Gesundheit Ettenheim“ werden.

Dagegen hatte Kreisrätin Jana Schwab von der Liste Lebenswerte Ortenau (Lilo) Klage eingereicht – und ist nun vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gescheitert.

Schwab ist davon überzeugt, dass der Kreistag gar nicht dazu befugt gewesen sei, Krankenhäuser zu schließen. Auch kritisierte sie, dass den Kreisräten nicht alle Informationen für den entsprechenden Beschluss vorlagen und dass die Schließung einen Abbau der wohnortnahen Versorgung zur Folge habe. Schwab wirft der Kreisverwaltung in dem Zusammenhang gar Falschinformation vor.

Kreisrätin ist laut Gericht gar nicht klagebefugt

Das Verwaltungsgericht sah das freilich anders: Bei dem Kreistagsbeschluss handele es sich lediglich um eine „vorbereitende Verfahrenshandlung“. Die eigentliche Entscheidung sei gemäß des Landeskrankenhausgesetzes vom Sozialministerium (LKHG) getroffen worden und mit darauf beruhende Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg rechtlich verbindlich.

Darüber hinaus sei Schwab nicht klagebefugt. Verwaltungsgerichtliche Klage könne nur erheben, wer die Verletzung eigener Rechte geltend machen könne, heißt es in der Mitteilung. Daran fehle es bei der vorliegenden Klage. Die Regelungen im LKHG über die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhäusern begründeten keine rechtlich durchsetzbaren Ansprüche einzelner Patienten auf den Betrieb eines bestimmten Krankenhauses. Es sei auch ausgeschlossen, dass Schwab durch den Kreistagsbeschluss in ihren Rechten als Kreisrätin verletzt sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann binnen eines Monats nach Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg stellen.

Es ist bereits das zweite Mal, dass der Kreis rund um die Beschlüsse zur Agenda 2030 vor Gericht zitiert wurde. Im Herbst 2019 hatten drei Aktive der Lilo gegen den Agenda-Beschluss des Kreistags vom Juli 2018 geklagt. Erfolg hatte die Lilo im September 2021 in Freiburg nicht, das Verwaltungsgericht wies die Klage als unzulässig ab. Die Begründung damals: Die drei Privatleute seien nicht klageberechtigt, da sie von den Klinikschließungen nicht persönlich betroffen seien.