Lahrer Geschäfte weisen darauf hin, dass auch Ungeimpfte wieder mit einem tagesaktuellen Test einkaufen können. Foto: Maier

Michael Schmiederer ist genervt: "Mir reicht’s", sagte der Vorsitzende der Werbegemeinschaft zum Hin und Her bei den Corona-Regeln. Klar ist jetzt, dass im Einzelhandel die 3G-Regel gilt. Die Frage ist nur, wie lange noch.

Lahr - Auch Ungeimpfte können wieder mit einem tagesaktuellen Test einkaufen gehen. Nach der Klage von Susanne Adam aus Altenheim, die das Schreibwarengeschäft "Kiddyklick" betreibt, hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die 2G-Regel für den Einzelhandel im Land am Dienstag de facto gekippt.

Hintergrund der Klage war, dass die grün-schwarze Landesregierung aus Sorge um die Omikron-Variante des Coronavirus die Alarmstufe II in der Corona-Verordnung beibehalten hatte, obwohl die Corona-Regeln eigentlich längst gemäß des Corona-Stufensystems hätten gelockert werden müssen. Das Einfrieren der Alarmstufe II sei voraussichtlich rechtswidrig, so der VGH. Eine Gerichtssprecherin sagte, 3G gelte im Einzelhandel ab sofortiger Wirkung. Für Verwirrung auch bei Lahrer Kunden hatte geführt, dass Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Mittwoch eine Anpassung der Corona-Regeln für die Alarmstufe 1 angekündigt hatte, die ab Freitag gelten sollen (siehe Info).

Für die Händler ändere sich nicht viel

Für die Händler ändere sich durch die VGH-Entscheidung nicht viel, sagte Michael Schmiederer von der Werbegemeinschaft im Gespräch mit der Lahrer Zeitung. Denn: Die Kunden-Nachweise müsse man weiterhin am Eingang kontrollieren, so Schmiederer. Außerdem: "Ich glaube, die Zahl derer, die mit einem negativen Test-Ergebnis kommen und einkaufen wollen, wird sehr überschaubar sein." Angesichts der steigenden Hospitalisierungsinzidenz, an der sich die Corona-Maßnahmen neben der Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg orientieren, vermutet der Vorsitzende, dass man bereits kommende Woche wieder zu 2G im Einzelhandel zurückkehren werde.

"Trotz des Rechtszuspruchs bin ich weiterhin Verliererin", sagte Susanne Adam auf LZ-Anfrage. Sie habe zwar dafür gesorgt, dass die 2G-Regelung im Einzelhandel gekippt wurde, ihr Schreibwarenladen gelte aber weiterhin nicht als systemrelevant – willkürlich werde darüber bestimmt. Schüler bräuchten Schreibwaren und müssten beraten werden – "das ist sehr wohl systemrelevant". Ob sie erneut klagen wird, könne sie noch nicht sagen. "Aber ich hoffe, ich habe mit meiner Klage erreicht, dass neue Regelungen und vor allem neue Lösungen gefunden werden."