Im Altersheim gut aufgehoben? Bewohner in einem Pflegeheim sowie Angehörige können sich bei der Heimaufsicht informieren oder Beschwerde einreichen. Foto: Bernd

Ein Job mit viel Verantwortung: Für die Prüfung und Beratung der 101 Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Ortenaukreis ist die Heimaufsicht zuständig.

Offenburg (red/aha) - Für viele Menschen ist es neben Beruf und Alltag oft unmöglich, ihre Angehörigen selbst zu pflegen. Der Entschluss, Angehörige in ein Pflege- oder Betreuungsheim zu bringen, ist sicherlich eine schwere Entscheidung. Oft entscheiden sich die Betroffenen auch selbst für den Schritt, dorthin zu ziehen, um besser versorgt zu werden. Gut zu wissen ist, dass es eine Kontrollaufsicht gibt, an die sich Bewohner und Angehörige wenden können: Die Heimaufsicht des Ortenaukreises, die zum Ordnungsamt des Landratsamts gehört, ist für einen reibungslosen Ablauf in den Einrichtungen zuständig.

Die Heimaufsicht prüft die Einhaltung der Hygiene im Pflegeheim

Bereits seit Mai 1975, eingeführt mit dem Heimgesetz des Bundes, soll sie zum Wohlergehen der volljährigen Menschen in den stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Landkreis beitragen. Heute sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Heimaufsicht im Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege verankert, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts. Für die Heimaufsicht gibt es viel zu tun, denn sie muss insgesamt 101 Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Ortenaukreis überprüfen.

"Dabei wird unter anderem geprüft, ob die Anforderungen in Bezug auf die baulichen Gegebenheiten, die Personalausstattung und den Personaleinsatz, die Pflege und Betreuung, die Pflegedokumentation, die Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner sowie auch die Hygiene eingehalten werden", erklärt Andrea Kern, Leiterin des Ordnungsamts des Ortenaukreises, in deren Zuständigkeit die Heimaufsicht fällt. Diese Regelprüfungen finden grundsätzlich unangemeldet statt. Auch sogenannte anbietergestützte ambulant betreute Wohngemeinschaften werden von der Heimaufsicht geprüft, allerdings nur in den ersten drei Jahren seit Betriebsaufnahme. In diesen Wohngemeinschaften leben volljährige Menschen mit Versorgungs- und Unterstützungsbedarf oder volljährige Menschen mit Behinderungen in einem zahlenmäßig überschaubaren, familienähnlichen Umfeld zusammen. Die Wohngemeinschaften stehen unter der Verantwortung eines Anbieters, der verschiedene vertragliche Leistungen anbietet. "Gleichzeitig verbleiben jedoch Leistungsbereiche, wie etwa die Pflege, in der Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner", erklärt Kern. Das heißt, sie können den ambulanten Pflegedienst, der sie versorgt, selbst auswählen. Seit 2018 ist die Zahl dieser Wohngemeinschaften im Kreis von einer auf mittlerweile zwölf gestiegen. Als staatliche Verbraucherschutzinstanz sei es die vorrangige Aufgabe der Heimaufsicht, die Bedürfnisse und Interessen von Bewohnerinnen und Bewohnern zu sichern und die Einhaltung der Bestimmungen des Wohn- Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) zu prüfen, erklärt Kern. Neben den Prüfungen nehme die Heimaufsicht auch Beratungsaufgaben wahr. Sie berät beispielsweise Bewohner, deren gesetzliche Vertretungsberechtigte und Angehörige sowie Träger und Anbieter der stationären und der ambulant betreuten Wohnformen über die Rechte und Pflichten nach dem WTPG. Sie ist auch Anlaufstelle bei Beschwerden.

Neben der Heimaufsicht ist auch der Medizinische Dienst beziehungsweise der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) für jährlich sogenannte Qualitätsprüfungen in den stationären Pflegeeinrichtungen verantwortlich.

In der Corona-Pandemie hat das Infektionsgeschehen maßgeblichen Einfluss auf die stationären Einrichtungen genommen – sowohl bei den Bewohnern als auch bei den Beschäftigten. Entsprechend hatte dies auch Auswirkungen auf die Arbeit der Heimaufsicht. Bei den inhaltlichen Themen, beispielsweise in Bezug auf die Hygiene und bei der Organisation und Abwicklung der Prüfungen selbst, habe sich seit der Pandemie einiges geändert. Bei der Heimaufsicht können sich auch Bewohner über die aktuellen Corona-Regeln in Pflegeheimen informieren.