Am Freitag verurteilte eine Richterin einen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung im Amtsgericht Wolfach. Foto: Archiv: Schrader

Hornberger zu zehn Monaten Haft verurteilt

Wolfach. Es war eine fünfstündige Marathonsitzung und am späten, gestrigen Nachmittag folgte das lang ersehnte Urteil: Der junge Mann aus Hornberg wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Haft verurteilt. Diese Strafe kann zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt werden. Zudem muss der Angeklagte dem Spastiker-Verein-Offenburg 2000 Euro spenden.

Folgende Weisungen hat ihm die Richterin außerdem auferlegt: Bis zum 31. Juli muss der Angeklagte ein Anti-Aggressionstraining absolvieren und bis zum 15. August der Justiz unaufgefordert einen Beleg darüber zukommen lassen. Er trägt auch die Verfahrenskosten.

Nach dem Strafgesetzbuch geht die Richterin gemäß des Paragrafens 224 wie auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger von einer gefährlichen Körperverletzung aus, die mit bis zu zehn Jahren geahndet werden kann. In diesem Fall lastete die Richterin dem Angeklagten zwar an, den Geschädigten mit einer Schreckschusspistole geschlagen zu haben, allerdings gab es auch Ungereimtheiten auf der Gegnerseite. So habe die Zeugin, die die Frau des Geschädigten ist, zum Beispiel ausgesagt, sie sei noch einmal zurückgegangen, um zu sehen, was am Tatort passiert. Wenn alles so schnell gegangen sei, wäre es aber unmöglich gewesen, dass sie den Tathergang genau beobachtet hätte. So kam der Verdacht auf, dass ihre Wahrheitsliebe durch die Nähe zum Geschädigten "getrübt" sei, meinte die Richterin. Daher könne nur nachgewiesen werden, was der Angeklagte und der Sachverständige zu Protokoll gaben. Der Hornberger hatte eingeräumt, sein Opfer mit der Waffe attackiert zu haben und Kopfverletzungen verursacht zu haben. Der Experte hatte die Schreckschusspistole als Tatwerkzeug eingestuft und nicht den Teleskopstock.

Diesem dritten Verhandlungstag waren zwei Verhandlungen vorausgegangen. Bei der gestrigen Sitzung hatten sowohl der Verteidiger einen als auch die Nebenkläger zwei Beweisanträge gestellt. Alle lehnte die Richterin ab, da sie nicht zielführend seien und der Sachverhalt bereits aufgeklärt wäre.

Jedes Detail könnte bei der undurchsichtigen, zehnjährigen Vorgeschichte, einer "verzwickten Familiensituation", nicht aufgeklärt werden, betonte sie. Dass der Geschädigte trotz des Annäherungsverbots das Grundstück des Täters betreten hatte und den Streit provozierte, glaubte die Richterin ebenso wie der Verteidiger. Letzterer hatte wegen Notwehr auf Freispruch plädiert. Auch eine fahrlässige Körperverletzung hatte er in Betracht gezogen, wollte sich aber nicht zum Strafmaß äußern. Der Nebenkläger des Geschädigten kritisierte das Verfahren, das keine Beweisanträge zugelassen hatte. Die Staatsanwaltschaft sprach sich für eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten und drei Jahre Bewährung aus.