Dem Angeklagten wurde Beamtenbeleidung zur Last gelegt. (Symbolfoto) Foto: dpa

19-Jähriger zeigt keine Reue. Im Affekt gehandelt. Polizisten als "Drecksbullen" beschimpft.  

Wolfach - Im Wolfacher Amtsgericht kam es zu einem Prozess gegen einen 19-jährigen Haslacher, dem der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift die Beleidigung zweier Polizeibeamter zur Last legte.

Richterin Ina Roser befragte den Angeklagten, der aufgrund seines Alters rechtlich als Heranwachsender gilt, zunächst ausführlich nach seinen persönlichen Verhältnissen. Sie entschied schließlich wegen der besonderen Lebensumstände, den Prozess nach dem Jugendstrafrecht zu führen.

Der zu verhandelnde Vorfall ereignete sich im Mai 2017. Nach den Aussagen des Polizeibeamten und der Polizeibeamtin, die beleidigt wurden, war es an diesem Tag im Vorfeld zu einem heftigen Streit zwischen dem Angeklagten und dessen Freundin in ihrer gemeinsamen Wohnung gekommen. Die Nachbarn alarmierten deshalb die Polizei. Als sie eintrafen, kam die Freundin gerade aus dem Haus gelaufen. Die Beamtin ging ins Treppenhaus, wo ihr der Angeklagte entgegen kam, den sie zu stoppen versuchte und ihn am Pullover festhielt. An seinem Hals seien Kratzspuren zu sehen gewesen.

Als sie nach draußen gingen, habe der Beschuldigte laut gerufen, dass die "Drecksbullen" sein Grundstück verlassen sollten. Da er sich auch in den Tagen danach nicht dafür entschuldigte, erhoben sie Anzeige gegen ihn.

Der Angeklagte stritt die Äußerung an sich nicht ab, sie sei ihm aber nur so herausgerutscht, da er in Rage gewesen sei und sich von den Polizisten bedrängt fühlte. Er traute sich hinterher auch nicht, zum Polizeirevier zu gehen, da er kein Vertrauen in die Polizei habe, die ihm womöglich etwas anhängen wolle.

Nach einer Aufforderung durch die Richterin entschuldigte er sich schließlich im Gerichtssaal bei den Polizisten. In ihrem Urteil folgte Ina Roser dem Antrag des Staatsanwalts. Aufgrund der Zeugenaussagen sei es deutlich geworden, dass diese Beleidigung nicht einfach nur aus dem Affekt heraus geschah, sondern ganz bewusst geäußert wurde und der Angeklagte auch keine Reue zeigte.

Nach Rücksprache mit einer Vertreterin der Jugendgerichtshilfe verurteilte sie ihn zu 60 unentgeltlichen Arbeitsstunden in einer sozialen Einrichtung, die auch als eine erzieherische Maßnahme für seinen weiteren Lebensweg gedacht seien, und erteilte ihm eine Verwarnung.