Zahlreiche Straßburger hätten gerne ihre Stimme für einen der Präsidentschaftskandidaten auf den Wahlplakaten abgegeben – konnten aber nicht: Sie waren von der Stadtverwaltung von der Liste gestrichen worden. Foto: Schauer

Viele Straßburger waren nicht registriert

Straßburg (thi). Der erste Wahlgang zur Präsidentenwahl am vergangenen Sonntag endete für viele Straßburger schon vor der Urne. Sie seien in der Wählerliste nicht eingetragen, hieß es. Oder genauer gesagt: Sie seien gestrichen worden.

Rund 250 von ihnen gingen unmittelbar weiter zum Amtsgericht, um ihr Wahlrecht auf der Stelle einzuklagen. Nur fünf Klägern sprach der Schnellrichter den Gang zur Urne zu. Im Rathaus – die Wählerliste zu führen, ist eine kommunale Aufgabe – verwies man auf Kontrollen zum Wohnort und Namen in den letzten zwei Jahren. Laut Rathaus seinen so 16 046 Straßburger gestrichen worden.

Die Stadt rechtfertigt sich damit, dass die als Einschreiben verschickten Wahlunterlagen als nicht zustellbar zurückgekommen seien. Dann habe man die entsprechenden Personen aus den Listen gestrichen. Im Fall von Umzug oder Änderung des Familienstandes läge es am Bürger, sich rechtzeitig bei der Stadt für die Wahlliste umzuschreiben, heißt es.

Eric Elkouby, Parlamentsabgeordneter und ehemaliger beigeordneter Straßburger Bürgermeister, traf sich am Dienstag mit zwei Dutzend Klägern vor dem Amtsgericht. "Ich bin über diesen unwürdigen Patzer unserer Stadt entsetzt. Ich habe beim Innenminister dazu sofort dringlich interveniert", beteuert er. Er wies auch darauf hin, dass man beim Amt nach den zurückgekommenen Briefen nicht genügend recherchiert habe.

Auch Sandra Isly durfte nicht wählen. Die beim Gericht in Straßburg zugelassene Anwältin sieht es so: "Laut Gesetzestext muss die Stadt in solchen Fällen recherchieren, um die Personen zu finden. Ich würde da erst mal ins Telefonbuch schauen."

Eric Schultz, beigeordneter Bürgermeister für standesamtliche Angelegenheiten und die Wahllisten sagt, dass die Rücksendungen durch die Post der Stadtverwaltung ausreichende Indizien geliefert hätten. Die Wähler hingegen hätten von ihrer Streichung erst an der Urne erfahren. Am Dienstag haben daher rund 250 von ihnen beim Amtsgericht Klage eingereicht.

Einige Betroffene bemühen sich auch darum, für alle zusammen eine Sammelklage zu organisieren. Dass sie zur Präsidentenstichwahl am 7. Mai wieder mit gültigem Wahlschein zur Urne gehen können, gilt allgemein als ausgeschlossen. Und auch zu den Parlamentswahlen am 11. und 18. Juni sei da in der Kürze nicht zu regeln, betonen Juristen.