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Steinbruch Erweiterung nimmt dank positiver Immissionsgutachten weitere Hürde

Viel Lob, aber auch deutliche Kritik hat die Firma Uhl für die geplante Erweiterung des Steinacher Steinbruchs bekommen. Der Gemeinderat erteilte am Montagabend schließlich sein Einvernehmen für die immissionsschutzrechtliche Änderung.

Steinach. Die Ratssitzung war wegen des erwarteten Besucherandrangs vom Rathaus in die Aula der Georg-Schöner-Schule verlegt worden. Tatsächlich erschienen zahlreiche Steinacher zur Sitzung. Einwände brachten sie in der Frageviertelstunde nicht ein. Nach der Vorstellung der Gutachten durch Anwalt Volker Stehlin wurden Stimmen laut, an diesem Punkt war es jedoch rein formell nicht mehr möglich, die Bürger anzuhören.

Wie berichtet, will die Firma Uhl den Steinbruch im Artenberg erweitern. Bei einer ersten Bürgerinformation im Februar hatten die Steinacher Bedenken geäußert. Stehlin ging mithilfe einer Präsentation noch einmal auf einige der Punkte ein.

Lärm

Die Höhe der Abbauwände liegt derzeit zwischen 25 und 28 Metern. Stehlin wies darauf hin, dass diese Höhe sich im neuen Gebiet auf 20 Meter verringern wird. Das habe massiven Einfluss auf die Sprengparameter: Diese können "heruntergeschraubt" werden. Insgesamt werde die Lärmbelastung sich vermindern, auch, weil der Betrieb sich weiter in den Bereich des bereits abgebauten Steinbruchs hinein verlagert. Den Gutachten nach bleibt die Lärmbelastung unter den zulässigen Grenzwerten.

Staub

Ebenso wie die Belastung durch Staub: Bei beiden Parametern sei zur Berechnung der Werte, die der Steinbruch voraussichtlich erreicht, der schlechtestmögliche Fall angenommen worden. Auch die Staubbelastung bleibt weit unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten. Katharina Schwendemann (JL) hakte in der anschließenden Diskussion noch einmal wegen der Feinstaubbelastung nach. Ab 2020 werde der Jahresmittelwert, ab dem die WHO eine Warnung ausspreche, auf 20 Mikrogramm gesenkt. Sie wollte wissen, ob der Steinbruch auch unter diesem Wert bleibe. "Der höchste Wert liegt laut Gutachten bei 17,8 Mikrogramm", antwortete Stehlin. Insgesamt verwies er aber darauf, dass die Feinstaubbelastung in der Gemeinde nicht Sache der Firma sei, da auch Faktoren wie Straßenverkehr in diese hineinspielen. Eine vorgeschlagene Messung würde insofern auch die Kompetenzen der Firma überschreiten, Ansprechpartner seien wohl eher höhere Behörden. "Ich verstehe die Bedenken voll und ganz. Aber wir können die Kompetenzen hier nicht übergehen. Das ist, als würde man im Vorgarten des Nachbarn einen Grill aufstellen", verdeutlichte der Anwalt.

Umwelt

In Sachen Umweltschutz bekam die Firma deutliches Lob – sowohl im Gutachten des Nabu als auch aus Reihen des Gemeinderats. Ausgleichsflächen werden auf Steinacher Gemarkung geschaffen, aktuell brütet ein Uhu im Steinbruch.

Margarete Kopf (FW) verlas eine Stellungnahme, in der sie den Steinbruch als "klaffende Wunde" bezeichnete, der den Bürgern vor allem Ärger in Form von Lärm und Staub bringe. Trotz der schweren Eingriffe in Natur und Landschaft sei es sinnvoll, den Steinbruch zu erweitern, "statt andernorts eine neue Wunde aufzureißen". In Richtung der Firma Uhl lobte auch Kopf deren Umgang mit den Bedenken: "Meine Einschätzung ist, dass sie auf Einwände und Befürchtungen von betroffenen Bürgern nicht nur formalrechtlich reagieren wird, sondern verständnisvoll und lösungsorientiert auf diese eingeht."

Bürgermeister Frank Edelmann hatte daran erinnert, dass der Gemeinderat an diesem Abend das baurechtliche Einvernehmen herstellen müsse. Wenn – wie in Steinach – die Gutachten positiv ausfielen, sei es rein rechtlich gar nicht möglich, an diesem Punkt des Verfahrens gegen die Erteilung des Einvernehmens zu stimmen. "Sonst kommen Schadensersatzforderungen auf uns zu." Bei einer Enthaltung von Katharina Schwendemann erteilte der Rat sein Einvernehmen.

INFO

So geht's weiter

Der Gemeinderat hat in der Sitzung sein formelles Einvernehmen gegeben. Damit ist die Planung in die Offenlage gegangen, die bis 25. Juli läuft. Bürger können ihre Einwendungen bis zum 8. August einbringen. Falls ein Erörterungstermin beim Landratsamt nötig wird, findet dieser am 20. September statt.