Der Oberbach und der Landgraben werden zugunsten geschützter Tierarten gepflegt. Foto: Kleinberger

Muscheln und Insekten profitieren von Ausgleichsmaßnahmen in der "Großmatt" für B 33-Bau

Eine Ausgleichsmaßnahme für die Verbreiterung der B 33 hat der Steinacher Gemeinderat in seiner Sitzung am Montagabend beschlossen: Grabenpflegearbeiten. Diese sind für zwei geschützte Tierarten nötig.

Steinach. Es handelt sich bei den Tierarten um die Helm-Azurjungfer, eine Libellenart, und die Kleine Flussmuschel. Die Garten- und Landschaftsarchitektin Alexandra Stöhr stellte den Sachverhalt in der Ratssitzung vor.

Bei der Planfeststellung der Verbreitung der B 33 zwischen Offenburg und Gengenbach sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen gewesen, von denen zwei nicht realisiert werden können. Stöhr führt aus, dass das Regierungspräsidium (RP) Freiburg nun als Alternative vorschlage, ein Pflegekonzept für den Landgraben und den Oberbach zu erstellen. Für die bereits abgeschlossenen Straßenbauarbeiten im Steinacher Bereich der B 33 seien damals Ausgleichsflächen in Biberach geschaffen worden, erinnerte die Architektin. So gesehen ist nun Steinach am Zug. Im Rahmen des FFH-Natura 2000-Managementplans "Mittlerer Schwarzwald bei Haslach" sind die Gräben insbesondere in der Steinacher "Großmatt" als Flächen ausgewiesen, die für das Vorkommen der Helm-Azurjungfer und der Kleinen Flussmuschel von Bedeutung ist. Daher schlägt das RP nun vor, dort Pflegemaßnahmen für diese Arten umzusetzen.

Für die Libelle müssen die Gräben jeweils halbseitig gemäht werden, damit die Art einerseits das Wasser erreicht, andererseits aber ihre Eier an ausreichend langen Grasstängeln legen kann. Zudem werden die Gräben in Teilabschnitten geräumt.

"Welche Arbeiten genau für den Erhalt der Kleinen Flussmuschel anfallen, ist noch unklar", räumte Stöhr ein. Für die Helm-Azurjungfer sei bereits ein Konzept in einem anderen Gebiet erstellt worden, weshalb sie hier auf Erfahrungswerte zurückgreifen könne. Für die fragliche Muschel allerdings gibt es noch keine – da muss zunächst der Artenschutzbeauftragte eingeschaltet werden. "Das könnte aufwändiger werden", meinte Stöhr.

Die Gräben bleiben in Gemeindebesitz. Das RP bezahlt die Erstellung des Konzepts für den Landgraben und den Oberbach und zunächst auch die Pflege. Letztere übernimmt dann nach drei Jahren der Landkreis. Die Gemeinde übernimmt Transport und Entsorgung des Mäh- und Räumguts.

"Alle beteiligten Seiten profitieren von dieser Maßnahme", befand Steinachs Bürgermeister Frank Edelmann. Xaver Rockenstein (FW) wollte wissen, wann die Räumung der Gräben in der Regel erfolge. Stöhr gab Auskunft, dass dies im September oder Oktober erfolgen sollte. Später ginge nicht, weil dann bereits Amphibien in Winterstarre im Boden seien. Würden die dann wieder ausgegraben, hätten sie "keine Chance".

Stehen Maßnahmen an, funktioniere die Information von Anliegern der Gräben durch das Mitteilungsblatt erfahrungsgemäß gut, räumte Stöhr einen Zweifel Rockensteins aus.