Den Straßenabschnitt der B 415 unterhalb der Passhöhe nutzen manche Autofahrer zum Überholen eines langsameren Vordermannes. Foto: Baublies Foto: Lahrer Zeitung

Verkehrsschau: Überholverbot unterhalb der Passhöhe soll ausgeweitet werden

Seelbach (bau). Die Verkehrsschau vom Oktober in Seelbach, auf dem Schönberg und Wittelbach ist vom Straßenverkehrsamt in Offenburg ausgewertet worden. Bauamtsleiter Manfred Uhl stellte die Ergebnisse am Montag dem Gemeinderat vor.

Über die Alte Landstraße, den Gemeindeverbindungsweg zwischen Seelbach und dem Schönberg, wird regelmäßig Großvieh getrieben. Daher regen die Teilnehmer der Verkehrsschau – Vertreter des Straßenbauamts und der Polizei – an, dort Warnschilder aufzustellen. Die amtlichen Warnungen sollten bei Viehtrieb ausgeklappt und anschließend wieder zusammengefaltet werden. Sind Tiere auf der Straße unterwegs, sollte außerdem ein Warnlicht aufgestellt werden, so die Anregung.

Die gut ausgebaute Strecke der B  415 von Lahr auf den Schönberg, besonders die Geraden vor der letzten Kurve direkt unterhalb der Passhöhe, gilt manchen als Gefahrenquelle. Ein Anwohner hatte zu schnelle Fahrzeuge und regelmäßiges Überholen moniert. Uhl zitierte die Antwort aus dem Landratsamt wie folgt: "Die Unfallsituation ist nicht unauffällig." Eine besondere Gefahrenstelle bestehe dort allerdings nicht. Die Geschwindigkeit sei bereits vor der Passhöhe auf 70 Stundenkilometer beschränkt. Da die Möglichkeit zum Überholen dort aber immer wieder zu schnellem Fahren verleiten würde, ordnete die Behörde an, die durchgezogene Mittellinie zu verlängern.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung innerhalb Seelbachs ist dagegen vom Tisch. Laut den Teilnehmern der Verkehrsschau sei die Unfalllage dort unauffällig. Außerdem gelte von der Mündung der Poststraße bis zur Einmündung der Luisenstraße – aufgrund des Status als Kurort – ohnehin bereits Tempo 30. Manfred Uhl ergänzte, dass die Gemeinde von sich aus bereits beschlossen habe, dort auf weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen zu verzichten. Aufgrund des beschlossenen Lärmaktionsplans für Seelbach werde eher an das Aufbringen eines Asphaltbelags gedacht, der den Verkehrslärm verringere.

Die Parkzeit an der Tretenhofstraße auf Höhe des Friseurs wird nicht begrenzt, sind sich die Teilnehmer der Verkehrsschau einig. Genauso verhält es sich mit der Parksituation in der Poststraße. Im Bereich der 30er-Zone und im Kurvenbereich zwischen der dortigen Zahnarztpraxis und dem Bahnhöfle bestehe bereits ein Parkverbot auf dem Gehweg. "Es wird keine Beschränkung empfohlen, da die Beschränkung nicht überwacht wird." Eine Gefahrenquelle in der Eisenbahnstraße und der Mündung der Lauenbergstraße durch Fußgänger und spielende Flüchtlingskinder sieht die Kommission ebenfalls nicht. Dort gelte laut der Straßenverkehrsordnung generell rechts vor links. Zudem ist die Lauenbergstraße für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gewicht gesperrt. Im Jahr 2013 habe es dort einen Vorfahrtsunfall gegeben, ansonsten sei die Verkehrslage dort ebenfalls unauffällig. Die Gemeinde könne prüfen, ob das Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Mündung sinnvoll sei.