Der Bürgerwindpark Südliche Ortenau, hier zwischen den Ortsteilen Schuttertal und Dörlinbach aufgenommen, hat nach Ansicht vieler Menschen im Schuttertal zu viel Lärm produziert. Die Ausweisung weiterer Flächen für den Bau von Windkraftanlagen ist nun im Schuttertäler Gemeinderat abgelehnt worden. Foto: Baublies

Gremien von Seelbach und Schuttertal weisen geplante Flächen für Bau von Windrädern zurück

Die Gemeinderatsmitglieder von Seelbach und Schuttertal sehen den Bau weiterer Windräder in der Nähe beider Kommunen kritisch. Trotzdem unterscheiden sich die Stellungnahmen beider Gremien zu Flächen, in denen Windräder möglich sind.

Dörlinbach/Seelbach. Die Verwaltungsgemeinschaft Ettenheim, bestehend aus Ettenheim, Mahlberg, Rust, Ringsheim und Kappel-Grafenhausen, hat einen Teilflächen- nutzungsplan beschlossen, in dem definiert wird, wo weitere Windkraftanlagen gebaut werden können. Die Anliegermeinden dürfen ihre Meinung dazu sagen, wobei die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft zwischen Seelbach und Schuttertal (VVG) eine einheitliche Stellungnahme abgeben wird. Die Seelbacher Verwaltung, so die Vereinbarung der VVG, wird eine Stellungnahme aus den Sitzungen in beiden Gemeinderäten erstellen.

Carsten Gabbert nutzte diesen Tagesordnungspunkt im Schuttertäler Gemeinderat für klare Worte. Den Widerstand vonseiten des Vereins "Pro Schuttertal" – wiederholt Thema der vergangenen Wochen – bezeichnete der Bürgermeister als "schräge Diskussion". Gabbert betonte, dass der Bau von Windrädern durch die Ausweisung klar definierter Flächen, den sogenannten Vorranggebieten, geregelt werde. Durch die Vorranggebiete an den Grenzen von Ettenheim und Ringsheim zur Gemeinde Schuttertal seien andere Standorte ausgeschlossen worden. Im Klartext: "Ohne diese Vorranggebiete würden an anderen Stellen Windräder stehen."

Schuttertäler Verwaltung lehnt Windräder an der Gemarkungsgrenze ab

Zu den Vorhaben der südlichen und westlichen Nachbarn gab die Verwaltung Schuttertals folgende Empfehlungen ab: Die auf dem Plan einem Sporn ähnelnde Vorrangfläche Kreuzstein/Kachelbuck auf Ettenheimer Gemarkung an der Grenze zum Ortsteil Schuttertal sollte gestrichen werden. Ebenso eine zweite Vorrangfläche Katzenstein/Heubühl, die zur Ringsheimer Gemarkung in der Vorbergzone zählt. Diese Fläche grenzt an die Gemarkung von Dörlinbach. Der Rat stimmte da einhellig zu.

Die Diskussion im Seelbacher Rat am Montag dieser Woche verlief etwas anders. Einwände gegen die Vorrangflächen an den Gemarkungsgrenzen von Seelbach beziehungsweise Wittelbach hatte die Verwaltung in ihrer Empfehlung nämlich nicht. Albert Himmelsbach, Fraktionsvorsitzender der Freien Bürgerliste (FBL), stellte in der Diskussion jedoch die Eignung des Gebiets "Mahlberg 2" an der Grenze zu Seelbach infrage. Dort ließe sich nur ein einzelnes Windrad bauen, betonte Himmelsbach. Das widerspreche aber der Absicht, diese Flächen für Windparks auszuweisen. Himmelsbach warnte vor einer "Verspargelung" der Landschaft.

Etwas komplizierter wurde die Diskussion, da das Gebiet "Eulenkopf" auf Seelbacher Gemarkung genau an der Grenze zu "Mahlberg 2" als Vorrangfläche längst beschlossen ist. "Der Flächennutzungsplan mit Schuttertal ist rechtskräftig", so Bürgermeister Thomas Schäfer. Das jetzt wieder zu ändern, koste Zeit und verursache neue Kosten.

Der Antrag Albert Himmelsbachs war weitreichender, daher gab es dazu eine gesonderte Abstimmung im Seelbacher Rat. Das Gremium beschloss mit einer Mehrheit von neun zu sechs Stimmen, dass die Vorrangfläche an der Grenze zu Mahlberg gestrichen werden sollte. Gegen die Ausweisung des Gebiets Kreuzstein/Kachelbuck an der südlichen Grenze hatte das Seelbacher Gremium dagegen keine Einwände.