Der Blick geht hier von der Landesstraße L 102 am südlichen Ortsrand von Wittelbach in Richtung Osten. Von hier aus würde die Distanz zur geplanten Windenergieanlage "Kallenwald" rund zweieinhalb Kilometer betragen. Grafik: Ökostrom Consulting Freiburg

Seelbacher Gremium befürwortet grundsätzlich Bau einer Windanlage auf dem Kallenwald

Nach dem Schönberger Ortschaftsrat hat auch der Seelbacher Gemeinderat dem Bau eines Windrads am Standort Kallenwald grundsätzlich zugestimmt. Allerdings knüpfen auch die Seelbacher Mandatsträger die Genehmigung an Bedingungen.

Seelbach. Gegen den Vorschlag der Verwaltung votierte der Rat mit einer deutlichen Mehrheit dafür, dass eine Genehmigung für den Standort Kallenwald erst erfolgen sollte, nachdem die Ursachen für "nicht geklärte Belastungen hinsichtlich Lärm und Impulshaltigkeit" beim Bürgerwindpark Südliche Ortenau geklärt wären (siehe Info). Der Ortschaftsrat Schönberg hatte, wie berichtet, diesen und andere Zusätze auf der Sitzung am vergangenen Donnerstag empfohlen und erst danach mit Mehrheit einem Genehmigungsverfahren durch das Landratsamt zugestimmt.

Vergleichsmöglichkeiten der Windparks fehlen

Bürgermeister Thomas Schäfer stellte klar, warum die Verwaltung diesen Zusatz (in der Vorlage als "Ziffer e" gekennzeichnet) nicht befürworte: Die Genehmigungsverfahren Kallenwald und Bürgerwindpark Südliche Ortenau könnten rechtlich nicht miteinander verknüpft werden. Es fehle eine Vergleichsmöglichkeit, da sowohl Anlagentyp als auch die Zahl der Anlagen und die Topografie an den zwei Standorten unterschiedlich sind.

Andreas Markowsky, Geschäftsführer der Ökostrom aus Freiburg, die den Antrag für den Kallenwald gestellt hat, erklärte dem Rat zufriedenstellend, wie und warum das Rat am Kallenwald ohne Getriebe funktioniere. Damit war die Aussage des Bürgermeisters bekräftigt.

In der Fraktionsrunde sprachen sich aber sowohl Albert Himmelsbach, Vorsitzender der Freien Bürgerliste (FBL) als auch Alfred Himmelsbach, Vorsitzender der CDU-Fraktion, für den Verbleib dieses Zusatzes "Ziffer e" aus.

Beide, Albert Himmelsbach als Ortsvorsteher und Alfred Himmelsbach als Ortschaftsrat auf dem Schönberg, erklärten, dass man hier dem Votum des betroffenen Ortsteils folgen sollte: Der Standort liegt auf Schönberger Gemarkung. Albert Himmelsbach ergänzte, dass dieser Zusatz ein Argument sei, um vorab zu klären, woher die Geräusche kommen, die die Anwohner in Schuttertal nerven. Sie wären immerhin so störend, dass die Räder auf der Anhöhe zwischen Schuttertal und Ettenheim teilweise stillstehen müssten. Zudem würde die Argumentation, auf die der Rat setzt, durch das Landratsamt überprüft werden.

Gemeinderat unterstützt regenerative Energien

Dem folgte der Rat mit klarer Mehrheit. Bürgermeister Schäfer und Stephanie Himmelsbach (CDU) stimmten gegen den Verbleib der "Ziffer e". Stephanie Himmelsbach hatte ihr "Nein" zu diesem Standort generell so begründet. Die Differenz von 50 Metern zu Plänen für Windräder bei der Aufstellung des Teilflächennutzungsplans vor drei Jahren am Standort Kallenwald und der jetzt ins Auge gefassten Anlage sei zu groß, als dass sie hier zustimmen könne.

Diese Anlage würde für Anwohner und das Gasthaus Sodhof "existenzielle Probleme" mit sich bringen.

Der Rat stimmte für die Stellungnahme der Gemeinde mit den Ergänzungen des Schönberger Ortschaftsrats. Grundsätzlich begrüße er die Erzeugung regenerativer Energien. Bedenken gebe es aber weiterhin, ob eine Genehmigung aufgrund eines anderen Typs Windrad einfach so möglich wäre. Die Beweislast, ob private Quellen durch den Bau Schaden nehmen könnten, sollten beim künftigen Betreiber, der Badenova, liegen.

Es sollte sichergestellt werden, dass am Standort "SEL 3" keine weiteren Räder gebaut werden können. Die "Ziffer e" lautet im Wortsinn: "Das Landratsamt wird aufgefordert, die Anlage im Kallenwald erst dann zu genehmigen, wenn die Störungen, die die Anlagen beim Windpark südliche Ortenau verursachen, gelöst wären und sichergestellt sei, dass vergleichbare Störungen am Standort SEL 3" nicht auftreten könnten."

INFO

Das Verfahren

Bei Anträgen, Windräder zu bauen, ist im Fall einer Gemeinde wie Seelbach ausschließlich das Landratsamt des Ortenaukreises für die Genehmigung zuständig. Der Beschluss des Gemeinderats ist dabei lediglich als Stellungnahme zu verstehen. Diese Stellungnahme wird von den Fachbehörden im Landratsamt genau geprüft. Die Stellungnahme hat jedoch weder eine aufschiebende Wirkung noch kann der Beschluss des Gemeinderats einen möglichen Bauantrag verhindern. In diesem konkreten Fall hat der Gemeinderat Seelbach der Vorlage am Montagabend mit großer Mehrheit zugestimmt. Bei der Abstimmung hat es lediglich eine Gegenstimme von Stephanie Himmelsbach (CDU) gegeben.