Nach wie vor ist Holz ein begehrter Rohstoff. Das laufende Kartellverfahren sorgt jedoch für Irritationen. Foto: Vögele

Forstbetriebsgemeinschaft Lahr-Seelbach bewirtschaftet 3323 Hektar Waldfläche

Das laufende Kartellverfahren führt nach wie vor zur Unruhen unter den Waldbesitzern. Die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Lahr-Seelbach thematisierte dies bei ihrer Hauptversammlung in Reichenbach.

Lahr/Seelbach. Gut besucht war die Hauptversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Lahr-Seelbach am vergangenen Donnerstag. Vorsitzender Hubert Schätzle hieß in der Linde in Reichenbach auch die Ortsvorsteher von Reichenbach und Schönberg, Klaus Girstl und Albert Himmelsbach, willkommen.

Schätzle rief in seinem Jahresbericht die durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen, Lehrgänge und Informationsveranstaltungen in Erinnerung. Er dankte den 171 Mitgliedern der FBG, die zusammen insgesamt 3323 Hektar Waldfläche bewirtschaften und pflegen.

Den Geschäftsbericht erstattete Michael Heid. Der Gesamtholzverkauf der FBG belief sich im Jahr 2016 auf 14 794 Festmeter, wobei eine Umsatzsteigerung von 16 Prozent erreicht wurde. Die Anschaffung eines neuen Waagrechtspalters im Wert von 14 000 Euro kommt nun allen Mitgliedern zugute. Rechnerin Waltraud Weber legte einen umfangreichen Kassenbericht vor.

Joachim Prinzbach von der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Schwarzwald zeigte in seinem Bericht die Umsatzentwicklung im vergangenen Jahr und die aktuellen Rahmenbedingungen für die Forst- und Holzwirtschaft für das laufende Jahr auf. Sie sind durchweg als gut zu bezeichnen und bewegen sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Dies zeige auch die steigende Nachfrage nach Rohstoffen, vor allem Holz. Das kooperative Selbstwerbungsmodell bedeute für die Waldbesitzer eine hohe Schlagkraft, ein schneller Ar-beitsfortschritt und eine Entlastung für die einzelnen Waldbesitzer sind die Resultate.

Forstdirektor Bernhard Ihle nahm zur neuesten Entwicklung zum Stand des laufenden Kartellverfahrens Stellung, das immer wieder zu Irritationen und Unruhe unter den Waldbesitzern führt. Vor drei Tagen, am 15.März, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, wonach der Holzverkauf im Südwesten rechtswidrig sei. Allerdings ist dieses Urteil nicht rechtskräftig, da das Land Revision einlegt. Somit werde sich an der derzeitigen Situation zunächst nichts ändern.