In Lahr hat gestern der Prozess gegen die Leitung der Firma New Albea in Seelbach begonnen. Foto: Achnitz Foto: Lahrer Zeitung

Geschäftsführer des Unternehmens New Albea müssen sich vor dem Amtsgericht verantworten

Dem ehemaligen und dem jetzigen Geschäftsführer der Firma New Albea wird vorgeworfen, die Arbeit des Betriebsrats in Seelbach behindert zu haben. Vor dem Amtsgericht in Lahr hat gestern der Strafprozess gegen die beiden begonnen.

Lahr/Seelbach. Konkret geht es um einen seit 2013 andauernden Konflikt zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat. Im Januar habe der damalige Geschäftsführer die Schichtarbeitspläne im Bereich des Werkzeugbaus geändert, weil dieses Firmensegment bei schlechter Auftragslage personell überbesetzt gewesen sein, wie es von seiten der Firma vor Gericht hieß. Laut Auffassung des Betriebsrats ging es dabei jedoch vor allem darum, die Schichtzulagen einzusparen.

Ausschlaggebend für das jetzt begonnene Gerichtsverfahren sei aber, so die Anklage, dass das neue Arbeitszeitsystem eingeführt worden sei, ohne die gesetzlich verlangte Zustimmung in Form eines Betriebsratsbeschlusses einzuholen. Die Beschwerden darüber haben, auch aufgrund persönlicher Differenzen, zu einem immer weiter eskalierenden Streit geführt, wie jetzt während der Beweisaufnahme deutlich wurde.

Arbeit des Betriebsrats soll gestört worden sein

Bei einer Betriebsversammlung soll der damalige Geschäftsführer laut Anklage einen 90-minütigen Vortrag darüber gehalten haben, dass der Betriebsrat nicht das Firmenwohl im Blick habe, sondern eigene Interessen verfolge. Zu diesem Zweck seien der Belegschaft die Kosten aufgelistet worden, die das Gremium dem Unternehmen verursache: Diese entsprächen in ihrer Höhe dem Weihnachtsgeld, das in Zukunft nicht mehr gezahlt werden könne.

Auch die Fortbildungsmaßnahmen, auf die Betriebsräte einen gesetzlichen Anspruch haben, seien dort als unnötige Ausgaben deklariert worden. "Völlig eigennützig sind teure Reisen zu überflüssigen Seminaren gebucht worden, und immer in guten Hotels", sagte einer der beiden Angeklagten in der Verhandlungspause.

Am Ende der Versammlung gab die Firmenleitung Wahlzettel an die Belegschaft aus, auf denen man habe ankreuzen sollen, ob man weiterhin den Betriebsrat unterstütze oder ob man einverstanden sei, dass bis zu einer Neuwahl ein von der Geschäftsleitung einzusetzendes Gremium dessen Arbeit übernähme.

Der zweite Vorwurf bezieht sich auf eine weitere Betriebsversammlung. Zu diesem Termin sei der Geschäftsführer eigens von seinem Amt zurückgetreten, um "frei reden" zu können. Anschließend habe er, so der Staatsanwalt, die Belegschaft aufgefordert, die Betriebsversammlung zu boykottieren. Vor der Strafverfolgung schützt ihn das nicht, so Staatsanwalt Jochen Wiedemann in der Verhandlungspause, denn die Arbeit des Betriebsrat zu behindern, sei jedermann verboten, unabhängig von seiner Position.

Der Zuschauerraum war mit Mitarbeitern der Firma und mit Vertretern der Presse gefüllt, die von der Firmenleitung im Vorfeld aufgerufen worden war, die "Machenschaften" der IG Metall an die Öffentlichkeit zu bringen.

Die Verhandlung soll am Montag, 13. März, ab 9 Uhr mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt werden.