Der Widerstand gegen den Polder wird wohl auch nach der Urteilsverkündung weitergehen. Foto: R. Haid

Polder Elzmündung: Bürgermeister kritisiert nach Gerichtstermin die ungenaue Planung des Landes

Einen ganzen Tag hat das Verwaltungsgericht Freiburg über die Klage gegen den Ergänzungsbeschluss zum Polder Elzmündung verhandelt. Mit einem ersten Ergebnis ist nicht vor kommender Woche zu rechnen.

Schwanau/Freiburg. "Die Verhandlung ging bis 18.30 Uhr. Danach hat sich das Gericht mit den ehrenamtlichen Richtern nicht mehr beraten", sagt Wilhelm Treiber, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, auf Anfrage der "Lahrer Zeitung". Bereits um 10.15 Uhr war am Dienstag Auftakt zur Verhandlung.

Die Gemeinde Schwanau, die Bürgerinitiative Elzmündung und Privatpersonen hatten gegen den Ergänzungsbeschluss des Regierungspräsidiums (RP) zum Rückhalteraum "Polder Elzmündung" geklagt. Die Klage gegen den Bau des Polders war vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gescheitert. Allerdings mussten die Planer Korrekturen vornehmen, die nun Gegenstand des Verfahrens sind. Themen sind noch die Sicherheit der umliegenden Dörfer bei einem Hochwasser sowie die Qualität des Trinkwassers, weil viele Einwohner nicht an die zentrale Grundwasserversorgung der Gemeinde angeschlossen sind.

"Volles Haus" im Sitzungssaal des Gerichts

"Wir hatten ein volles Haus", erklärt Treiber. Neben den Klägern und den Beklagtenvertretern des RP und des Landratsamts waren auch viele Zuschauer gekommen. Nach Angaben der Kläger waren etwa 50 Personen mit nach Freiburg gereist. "Mit dem Tenor, also dem Urteilsspruch, ist erst kommende Woche zu rechnen", so Treiber. Die Urteilsbegründung dauere wohl noch einige Wochen länger, weil es sich um ein sehr komplexes Thema handele.

In einer Erklärung zeigte sich die Gemeinde Schwanau gestern vom Vortrag der Beklagtenvertreter wenig überzeugt: "Immer wieder zeigte sich, dass das Regierungspräsidium weiterhin mit ungesicherten Annahmen arbeitet und sich vielfach auf Nachsteuerung verlässt. Wenn sich das rheinbürtige Wasser später doch anders verhält als jetzt vorhergesagt, müssen Pumpen anders eingesetzt werden als bisher geplant oder sogar zusätzlich gebaut werden. Hilft auch das nicht, müssen Hauswasserversorgungsanlagen und womöglich sogar die gemeindliche Trinkwasserversorgung stillgelegt und durch neue aufwendige öffentliche Anlagen ersetzt werden. Für die Übergangszeit hilft dann nur eine Notwasserversorgung. Gemeinde und die Betroffenen befürchten sogar Gesundheitsgefahren, bis die Verschmutzung in den privaten Brunnen bemerkt wird. Hinzu kommt, dass bei einer falschen Prognose nasse Keller und Gebäudeschäden drohen."

Zu manchen Einwänden hätten die Vertreter des Lands darauf verwiesen, dass sie wegen der teilweisen Bestandskraft des alten Planfeststellungsbeschlusses aus 2007 sowie der Rechtskraft der hierzu ergangenen Urteile nicht mehr geprüft werden dürften. Im Übrigen verwies das Land laut der Gemeinde Schwanau vielfach auf die Möglichkeiten, auf im praktischen Betrieb auftretende Probleme später zu reagieren. Der Gemeinde und den privaten Klägern ist das zu wenig: "Wir sind schließlich kein Experimentier-Baukasten. Wenn schon in der Planung gespart wird, wie wird es dann erst im Betrieb?", so Bürgermeister Wolfgang Brucker. Mit der Verhandlungsführung durch das Verwaltungsgericht zeigte er sich gleichwohl zufrieden: "Wir fühlen uns und unsere Bedenken ernst genommen und bestätigt."

Keine Seite ist sich bislang des Siegs sicher

Ähnlich äußerte sich auch Ingrid Scharff, die Vorsitzende der BI. Sie fügte aber auch an, dass einige ihrer Vorstandskollegen allein aus zeitlichen Gründen nicht mehr zu Wort kommen konnten, obwohl die BI dies anders geplant hatte. "Ich weiß noch nicht recht, wie ich die Verhandlung und unsere Chancen einschätzen kann", so die Vorsitzende. Klar sei für sie jedoch, dass es für die BI weitergehe, ganz gleich wie das Urteil ausfällt.

"Das Verwaltungsgericht hat sich in der Verhandlung sehr viel Zeit genommen, alle Facetten des Grundwassermodells intensiv zu beleuchten. Die Diskussion wurde auf hohem wissenschaftlichem Niveau geführt. Letztendlich geht es darum, eine ausreichende Prognosesicherheit des Modells festzustellen, um die Auswirkungen auf die Grundwasserstände und die Grundwasserqualität sicher beherrschen zu können. Ich hoffe, dass wir das Gericht überzeugen konnten. Da nicht alle Auswirkungen künftiger Einsatzszenarien bis ins Detail vorhersehbar sind, hatte sich das Landratsamt vorbehalten – falls notwendig – nachträgliche Anordnungen gegenüber dem Betreiber zu erlassen, um Gefährdungen der Anwohner auszuschließen", erklärte der Erste Landesbeamte Nikolas Stoermer auf Nachfrage der "Lahrer Zeitung".