Longierhalle und Zelt sollen demnächst entstehen

Zum zweiten Mal ist der Bebauungsplan "Sportgebiet Muhrschollen" geändert worden. Dadurch soll die Möglichkeit für die Errichtung einer Longierhalle für den Reit- und Fahrverein (RFV) Ottenheim geschaffen werden.

Ottenheim. Bauamtsmitarbeiterin Martina Stahl hat im Rahmen der Ortschaftsratssitzung die Planungen zur zweiten Bebauungsplanänderung vorgestellt. Der 1991 beschlossene Plan wurde in den 90er-Jahren erstmals geändert. Die aktuelle Änderung resultiert aus einem Antrag des RFV Ottenheim, der auch die Kosten für die Änderung tragen wird.

Mit der zweiten Änderung soll neben den bereits bestehenden Sportanlagen auf Antrag des RFV nördlich der Reithalle eine Longierhalle errichtet werden können. Damit sollen der Vereinssport gefördert und das sportliche Angebot erweitert werden. Die maximale Wandhöhe soll vier Meter betragen, die Firsthöhe sieben Meter. Weiter soll nur eine eingeschossige Bauweise ermöglicht werden, was bei der Longierhalle auch ausreichen würde. Das Grundstück soll über die Rheinstraße erschlossen werden.

Gleichzeitig informierte Ortsvorsteherin Silke Weber darüber, dass zwei der dortigen Bäume entfernt werden müssen, um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten. Weitere Bäume müssten nicht gerodet werden. Das Gremium empfiahl dem Gemeinderat einstimmig, die zweite Änderung zu beschließen, außerdem stimmte der Ortschaftsrat einstimmig dem Planentwurf zu und dazu die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage zu beauftragen.

Reitzelt soll 285 Quadratmeter haben

Ebenfalls aufgrund der Anfrage eines Pferdesportlers wurde die Satzung über die Festlegung der Grenzen und zur Einbeziehung von im Außenbereich liegenden Grundstücken für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ottenheim (Rheinstraße) erlassen. Auf einem Grundstück möchte der Pächter ein Reitzelt errichten. Die zu bebauende Fläche grenzt an eine Reitanlage und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche gekennzeichnet. Die Fläche befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich, eine Satzung existiert hierfür noch nicht. Mittels Einbeziehungssatzung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Bebauung der Fläche geschaffen werden.

In der Satzung werden gezielt die betroffenen Grundstücke benannt, auch wird eine Wohnbebauung als unzulässig deklariert. Festgesetzt werden die Baugrenzen, eine Grundfläche für das Reitzelt von maximal 285 Quadratmetern und eine Firsthöhe von maximal sechs Metern. Was nicht festgelegt wurde, unterliegt den gesetzlichen Vorgaben des Paragrafen 34 Baugesetzbuch. Einstimmig befürwortete das Gremium die Empfehlung an den Gemeinderat, die Satzung zu erlassen.

INFO

Geschichte

Der Reit- und Fahrverein Ottenheim wurde im September 1962 gegründet. Der zugeteilte Reitplatz an der Rheinstraße wurde in Eigenleistung nutzbar gemacht. Mitte der 1970er Jahre kaufte der Verein eine Reithalle des französischen Militärs. 1981 wurden Funktionsräume und Stallungen angebaut. Weitere Anbauten folgten.