"Nein zum Polder": Das Schild am Ortseingang von Allmannsweier steht symbolisch für die Haltung vieler Schwanauer. Ob sie weiter gegen den Bau des Rückhalteraums vorgehen werden, bleibt abzuwarten. Nach der Entscheidung aus Freiburg könnten die Kläger noch vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ziehen. Foto: R. Haid

Freiburger Richter begründen, warum Klage abgewiesen wurde / Urteil noch nicht rechtskräftig

Fünf Monate nach dem Urteil folgt die Begründung: Das Verwaltungsgericht Freiburg hat den Klägern nun mitgeteilt, warum es deren Klage gegen den Ergänzungsbeschluss zum Hochwasserrückhaltebecken Elzmündung abgewiesen hat.

Schwanau/Freiburg (red/vk). Die Gemeinde Schwanau, die Bürgerinitiative Elzmündung und mehrere Einzelkläger hatten gegen den Planergänzungsbeschluss des Landratsamts Ortenaukreis geklagt. Dieser war notwendig geworden, nachdem das Verwaltungsgericht mit Urteilen vom 31. Juli 2010 festgestellt hatte, dass der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2007 teilweise rechtswidrig sei und nicht vollzogen werden dürfe.

Das Gericht hatte seinerzeit die Prognose zu den Auswirkungen der Hochwasserrückhaltung und der ökologischen Flutungen auf Gebäude in Allmannsweier und Ottenheim sowie auf den Trinkwasserbrunnen im Wasserschutzgebiet Ottenheim als unzulänglich beanstandet. Ebenso sei die naturschutzrechtliche Prüfung bezüglich zweier streng geschützter Schneckenarten ungenügend gewesen. Im Übrigen hatten die damaligen Klagen – unter anderem von Hausbesitzern in Nonnenweier und Wittenweier – keinen Erfolg.

Aufgrund der festgestellten Mängel des Planfeststellungsbeschlusses gab das Landratsamt im November 2014 den Ergänzungsbeschluss bekannt. Aber auch dagegen wurde Klage erhobenen, die am 21. Oktober vergangenen Jahres zurückgewiesen wurde. Die Begründung stand allerdings noch aus. Nun hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung in einem fast 140-seitigen Urteil ausgeführt.

Der Planergänzungsbeschluss, so heißt es darin, ersetze die ursprüngliche Planfeststellung für den Rückhalteraum nur in Bezug auf jene Aspekte, die 2010 als rechtswidrig bemängelt worden seien. Nicht zu beanstanden sei insbesondere die Feststellung des Landratsamts, dass weder die Gebäude in Ottenheim und Allmannsweier noch der Trinkwasserbrunnen der Gemeinde Schwanau durch den Betrieb des Polders beeinträchtigt würden.

Diese Bewertung finde ihre Grundlage in den überarbeiteten Gutachten zu den Auswirkungen auf die Grundwasserstände und zur Ausbreitung von Wasserinhaltsstoffen aus dem Rhein im Grundwasser. Anders als im ursprünglichen Planfeststellungsverfahren seien die vom Regierungspräsidium Freiburg eingeholten Gutachten weder in methodisch-fachlicher Hinsicht noch in Bezug auf den Ermittlungsaufwand zu beanstanden. Aufgrund entsprechender Zusicherungen des beklagten Landes hinsichtlich der ökologischen Flutungen sei auch nicht mit einem für die Immobilieneigentümer in Allmannsweier und Ottenheim nachteiligen Anstieg des Grundwasserpegels zu rechnen.

Verschiedene Gefahren und Probleme, mit denen die Kläger argumentiert hatten, seien von der Behörde ohne Rechtsfehler nicht wieder aufgegriffen worden und deshalb "einer erneuten gerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich". Dies betreffe den aus Sicht der Kläger ungenügenden Schutz der Häuser in Nonnenweier und Wittenweier vor ansteigenden Grundwasserpegeln, aber auch die Beeinträchtigung der Eigenwasserversorgung in Schwanau durch Schadstoffe. Gleiches gelte für die "Vernässung von landwirtschaftlichen Grundstücken" oder die Ansiedlung von krankheitsübertragenden Mücken.

Wie das Verwaltungsgericht gestern mitteilte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Kläger könnten innerhalb eines Monats den Antrag stellen, eine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zuzulassen. Ob die Kläger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, ist noch nicht bekannt.

Schwanaus Bürgermeister Wolfgang Brucker hatte im Oktober gesagt, erst die Urteilsbegründung des Gerichts abwarten zu wollen. Gestern war er nicht zu erreichen. Ingrid Scharff, Vorsitzende der BI Elzmündung Schwanau, teilte auf Anfrage der "Lahrer Zeitung" mit, dass ihr die Begründung des Gerichts noch nicht vorliege. Die Papiere seien an den Rechtsbeistand der BI gegangen.