Archivfoto: Baublies Foto: Lahrer Zeitung

Landratsamt will Lärmbelastung messen – und schließt Konsequenzen für den Windpark Südliche Ortenau nicht aus

Das Landratsamt nimmt Stellung zu den Vorwürfen der BI Pro Schuttertal: Derzeit könne man keine zu hohen Lärmwerte durch den Windpark Südliche Ortenau bestätigen. Für die Zukunft seien Konsequenzen für den Betreiber aber nicht ausgeschlossen.

Schuttertal. Die Lärmbelastung durch die Anlagen ist immer noch zu hoch – zumindest nach dem Empfinden der Schuttertäler: Die Offenburger Behörde bestätigte auf Nachfrage der "Lahrer Zeitung" gestern erneute und mehrfache Beschwerden: "Das Landratsamt war von Anwohnern darüber informiert worden, dass am 29. und 30. September sowie am 1. Oktober die Windräder besonders laut gewesen seien." Belastbare Messungen, um die Wahrnehmung der Menschen zu überprüfen, seien bislang aber noch nicht möglich gewesen, erklärt die Leiterin des Amts für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht, Julia Morelle. Schuld sei das Wetter gewesen, es habe an ausreichend Wind aus der richtigen Richtung gefehlt. Morelle verspricht jedoch Abhilfe: " Messungen durch eine anerkannte Messstelle sind geplant und werden nach Abschluss aller erforderlichen vorbereitenden Arbeiten voraussichtlich ab Mitte November durchgeführt, sobald dann geeignete Witterungsbedingungen mit ausreichender Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden."

Dass es während des Genehmigungsverfahrens seitens der Behörde zu Fehlern bei der Lärmprognose gekommen sei, weist das Amt zurück. Den Vorwurf hatte Pro Schuttertal Anfang der Woche erhoben (wir berichteten). Dazu erklärt Morelle, man habe wie vorgeschrieben die "maximal möglichen Immissionen" betrachtet und bewertet. "Das Ergebnis der Prognose ergab, dass die Immissionsrichtwerte an allen maßgeblichen Immissionsorten unterschritten werden." Damit seien die Anlagen zu genehmigen gewesen.

Die Amtsleiterin räumt ein, dass der Betreiber Green City Energy im Mai 2015 den Antrag gestellt habe, die Leistung der sieben Windräder von 2,5 auf 2,75 Megawatt zu erhöhen. Allerdings sei aus der vorgelegten Stellungnahme des TÜV Süd hervorgegangen, "dass die beiden Anlagentypen in den für die Berechnung von Schallemissionen relevanten anlagenspezifischen Eingangsparametern identisch sind". Heißt: Der Prüfverein bestätigte, dass sich der Geräuschpegel trotz höherer Leistung nicht ändern würde. Morelle: "Damit gab es keine Rechtsgrundlage für die Forderung (der BI, d. Red.) eines weiteren schalltechnischen Gutachtens für den neuen Anlagentyp."

Dennoch könnten dem Windpark laut der zuständigen Amtsleiterin künftig Konsequenzen drohen: "Aufgrund von Beschwerden aus verschiedenen Lagen von Schuttertal schließe ich aus heutiger Sicht nicht aus, dass verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie Betriebseinschränkungen erforderlich werden könnten." Maßgeblich hierfür seien die Ergebnisse der geplanten Messungen. Diese würden "den weiteren Verlauf" bestimmen.

Ein kompletter Stillstand der Anlagen sei aber nicht zu erwarten. "Für einen Entzug der Betriebserlaubnis besteht derzeit keine Rechtsgrundlage", erklärt Morelle abschließend.