Windkraftanlagen: Leiterin des Amts für Immissionsschutz nimmt Stellung zu Schreiben der Bürgerinitiative

Von Lena Marie Jörger

Das Landratsamt weist die Vorwürfe der BI Pro Schuttertal in Bezug auf das Lärmgutachten über den Bürgerwindpark Südliche Ortenau zurück. Die Beschwerden von Anwohnern über nächtlichen Lärm nehme man aber sehr ernst.

Schuttertal. "Das kritisierte Gutachten wurde von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt, der als anerkannte Messstelle nach Paragraf 29 b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugelassen ist", heißt es in einer Stellungnahme von Julia Morelle, Leiterin des Amts für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht im Ortenaukreis zu dem Schreiben der Bürgerinitiative. Diese hatte unter anderem ein neues Lärmgutachten gefordert und sich für Nachtabschaltungen der Anlagen ausgesprochen (wir berichteten).

Gutachten entspricht laut Amtsleiterin den Anforderungen

Die Beauftragung des Gutachters durch den Antragsteller ergebe sich aus den Anforderungen des BImSchG, nach denen der Antragsteller die Genehmigungsfähigkeit seines Projekts nachzuweisen habe. "Das Gutachten entspricht in vollem Umfang den Anforderungen der TA Lärm (technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), des Windenergieerlasses sowie der nachgeordneten DIN-Normen. Vorbelastungen sind darin ebenso berücksichtigt wie topografische Größen, Zahl der Anlagen und die Charakteristik der Schallemissionen", so Morelle weiter. Sie betont: "Das Gutachten hatte zum Ergebnis, dass die Richtwerte an allen maßgeblichen Immissionsorten sicher eingehalten werden können. Insofern weist das Landratsamt die vonseiten der BI Pro Schuttertal geäußerten Vorwürfe hinsichtlich des Lärmgutachtens zurück."

Dennoch nehme das Landratsamt die seit der Inbetriebnahme des Bürgerwindparks eingegangenen Beschwerden von Anwohnern "sehr ernst".

Zur Klärung der möglichen Ursachen und um sicherzustellen, dass die Genehmigungsvoraussetzungen eingehalten würden, stehe man "in nahezu täglichem Kontakt mit dem Betreiber". "Dabei werden auch sämtliche im Landratsamt eingehenden Hinweise zu Geräuschcharakteristika und Zeiten besonderer Störungen berücksichtigt und an den Betreiber weitergeleitet", heißt es weiter. "Eigene orientierende Immissionsmessungen sind vorgesehen, sobald aus fachtechnischer Sicht die Wetterlage aussagekräftige Ergebnisse ermöglicht, was bisher nicht der Fall war."

Eine Einschränkung der Betriebserlaubnis wäre laut Morelle verwaltungsrechtlich erst möglich, wenn die Messungen ergeben würden, dass an mindestens einem der "maßgeblichen Immissionsorte" die geltenden Richtwerte überschritten sind.

"Unabhängig davon ist der Betreiber selbstverständlich aufgefordert, die Anlagen ausschließlich im Rahmen seiner Genehmigung zu betreiben und bei dem Verdacht der Überschreitung von Richtwerten umgehend Maßnahmen zu deren Einhaltung zu ergreifen", so Morelle.

Wie berichtet, hatten sich mehrere Anwohner über nächtliche Geräusche beschwert, die von den Anlagen kämen.