Gemeinderat: Ergebnisse einer Verkehrsschau in Rust vorgestellt

Rust. Mitte September hat in Rust eine Verkehrsschau mit Vertretern des Polizeipräsidiums, der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts und der Gemeinde stattgefunden. Über deren Ergebnis berichtete Hauptamtsleiter Martin Spoth dem Gemeinderat.

Demnach wurde ein Antrag abgelehnt, auf dem Zufahrtsweg vom Personalparkplatz des Europa-Parks zur Gärtnerei die Geschwindigkeit zu reduzieren. In der Austraße kann vom Einmündungsbereich der Karl-Friedrich-Straße (L 104) bis zum Europa-Park aufgrund des Kurorterlasses die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer reduziert werden, eine Ausweisung als Tempo-30-Zone aber ist nicht möglich. Im Verlauf der "Flaniermeile" zum Park besteht baulich eine abknickende Vorfahrt, die kommt in Tempo-30-Zonen nicht vor.

Genehmigt wurde die Erweiterung einer solchen in der Draisstraße, die davon südlich liegenden Straßen werden nicht miteinbezogen, weil es sich dort hauptsächlich um eine Bebauung mit Gewerbebetrieben handelt.

Zurückgewiesen wurde die Ausweisung eines eingeschränkten Halteverbots in der Karl-Friedrich-Straße vor den Anwesen Nummer eins bis fünf, im weiteren Verlauf kann vor den Anwesen zehn bis 18 die Fläche als Halteverbotszone mit Zusatz "Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen" für zwei Stunden eingerichtet werden. Geprüft wurde auch, ob in der Ritterstraße auf Höhe "Am Mantelacker" ein Fußgängerüberweg angebracht werden könnte. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit der vorhandenen Bushaltestelle und Parkplätzen muss aber darauf verzichtet werden.

Ebenso wenig wurde dem Wunsch eines Bürgers entsprochen, im Einmündungsbereich der Gärtnerstraße/Walter-Schießle-Straße die Vorfahrtsregelung zu ändern – mit der Begründung, dass die derzeitige Straßengestaltung das nicht zulasse. Die Beschwerde eines Bürgers über schlechte Sichtverhältnisse am Knoten Schwarzwald- und Anton-Uhrenbacher-Straße wurde zurückgewiesen, weil die Straßen in einem verkehrsberuhigten Bereich liegen und somit kein Gefahrenpotenzial bestehe.

Straßenmarkierungen in der Ritterstraße zur Verdeutlichung der Rechts-vor-links-Regelung, wie es der Gemeinderat angeregt hatte, sind aufgrund der Straßenverkehrsordnung nicht möglich. Eine andere Anregung seitens des Gremiums war, die Gefahrenstelle am Knoten K 5349/Franz-Sales-Straße bei der Einfahrt ins Gewerbegebiet zu entschärfen. Dort wird öfter schnell die Spur gewechselt, um noch auf die Einfahrt ins Gewerbegebiet zu kommen.

Diese Sache sahen die Fachleute anders: Die Situation sei verkehrsrechtlich eindeutig geregelt. Denn die vorhandene durchgezogene Linie verbiete das Spurwechseln, so das Argument. Eine Aufstellung von kleineren Warnbarken sei wegen des Platzmangels nicht möglich.