Foto: Weißbrod Foto: Lahrer Zeitung

BUND-Geschäftsführer wehrt sich gegen Paddelverbot im Europa-Park

Von Felix Bender

Versucht der Europa-Park, Kanufahrer rauszuekeln? Diesen Vorwurf erhebt der Freiburger BUND-Geschäftsführer und Emmendinger Grünen-Kreisrat Axel Mayer. In dem teilweisen Durchfahrtsverbot auf der Alten Elz sieht er "eine kalte Enteignung".

Rust. Rückblick: Mitte vergangenen Jahres erließ die Gemeinde Rust eine Allgemeinverfügung, die Bootsfahrten durch den Europa-Park auf zwei Flussabschnitten untersagte. Begründet wurde das Verbot damals mit einer "erheblichen Verletzungsgefahr" für die Kanuten. Konkret ging es um ein Wasserkraftwerk und drei Brücken, deren Abstände zur Wasseroberfläche teilweise unter einem halben Meter betragen.

Die Gefahr sieht Mayer auch – und hinter den Bauten Kalkül: "Die in den letzten Jahren und Jahrzehnten errichteten Brücken mit viel zu geringer Mindesthöhe waren eine geschickte Durchsetzungsstrategie, um nach dem Prinzip der Salamitaktik das Verbot zu erreichen", schreibt er in einer E-Mail an die Medien. Der Grund dafür liegt aus Sicht des Kreisrats auf der Hand: "Dem Europa-Park waren die Paddler, die kostenlos die Elz zur Durchfahrt durch den Park nutzen konnten, und das alte, allgemeine Nutzungsrecht immer schon ein Dorn im Auge."

Worte, die man in Rust nicht gerne hört: "Diese Vorwürfe sind sehr weit hergeholt", erklärt der Pressesprecher des Europa-Parks, Jakob Wahl, auf Nachfrage der "Lahrer Zeitung". Man habe "definitiv nie vorgehabt, jemanden auszusperren". Das Gegenteil sei vielmehr der Fall. Kanu- und Kajakfahrer im Europa-Park gäben "ein charmantes Bild" ab. "Doch in diesem Fall geht es um die Sicherheit der Menschen", sagt Wahl. Deshalb habe man bei einem Vorort-Termin mit Gemeinde und Landratsamt die kritischen Stellen in Augenschein genommen und dann gemeinsam entschieden, die betroffenen Abschnitte zu sperren. "Das bedeutet aber nicht, dass Paddler bei uns nicht willkommen wären", versichert er. Sie müssten lediglich an den ausgewiesenen Stellen ihre Boote aus dem Wasser holen, um sie ein Stück flussabwärts wieder einzusetzen.

Mayer, der gegen das Durchfahrtsverbot Widerspruch eingelegt hat, will an die guten Absichten der Verantwortlichen nicht glauben. Für ihn kommen nur zwei Möglichkeiten in Betracht: "Entweder wurden die Brücken falsch geplant und falsch genehmigt oder sie wurden nicht entsprechend den ursprünglichen Plänen gebaut." Das, sagt der Kreisrat, "wären dann aber Schwarzbauten".

Wahl betont, dass "alle Brücken gemäß den rechtlichen Vorgaben erbaut wurden". Bis auf eine Ausnahme: "Die Brücke im Bereich der ›Arthur‹-Achterbahn ist tatsächlich niedriger als genehmigt." Die Abweichung, Wahl spricht von "rund vier Zentimetern", hätte bauliche beziehungsweise statische Gründe aber nie den Zweck gehabt, die Bootsfahrer zu vergraulen.

Anita Dinger, Leiterin des Amts für Umweltschutz in Offenburg, bestätigt, dass die "Arthur"-Brücke "entgegen der Genehmigung mit einem zu geringen Freibord errichtet wurde". Dies habe "mittelbar zu einem Nachteil" und unmittelbar "zu konkreten Gefährdungen von Kanuten" geführt. "Die Anordnung eines Rückbaus der Brücke wurde überprüft, jedoch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit verworfen." Stattdessen, so Pressesprecher Wahl, sei dem Europa-Park eine Geldstrafe auferlegt worden. Die habe man akzeptiert und bezahlt.