Gemeinderat: Geschwindigkeitsreduzierung hätte Vorfahrtsregeländerung zur Folge / Verwaltung dagegen

Der Wunsch nach einer Tempo-30-Zone westlich der Alten Bundesstraße bleibt für die Ringsheimer wohl unerfüllt. Das Problem: Mit der Geschwindigkeitsreduzierung würde eine nicht gewollte Vorfahrtsregeländerung einhergehen.

Ringsheim. Bei seiner Sitzung im April hatte der Gemeinderat mehrheitlich dafür plädiert, Autofahrer auf der Hauptstraße runterzubremsen, 30 statt 50 sollten es dort künftig sein.

Doch nun folgte die Ernüchterung in Form einer Ansage aus Offenburg: Laut Verwaltungsvorlage für die Gemeinderatssitzung am morgigen Dienstag (ab 19.30 Uhr im Großen Saal im Dachgeschoss des Rathauses) hat das Landratsamt bei einer Verkehrsschau Anfang des Monats mitgeteilt, "dass nur eine flächendeckende Ausweisung von Tempo 30 möglich sei". Dies wiederum bedeute eine generelle, ausnahmslose Rechts-vor-Links-Regelung – und zwar auch in der Hauptstraße.

Das wollte der Rat aber in jedem Fall vermeiden. Hatte er den Entschluss im April doch an die Bedingung geknüpft, dass die Hauptstraße in jedem Fall vorfahrtsberechtigt bleiben solle. Vor allem hinsichtlich der dort ansässigen Geschäfte, schreibt die Gemeindeverwaltung weiter, rate das Landratsamt, den Wunsch nach Tempo 30 noch einmal zu überdenken. Deshalb der Vorschlag an das Gremium: "Für die Hauptstraße bleibt die Tempo-50-Regelung."

In der Kita soll eine altersgemischte Gruppe eingerichtet werden

Weitere Themen morgen unter anderem: Der Rat soll der vermehrten touristischen Nutzung des "Leimenfelds II" Rechnung tragen und aus dem Gewerbegebiet durch eine Bebauungsplanänderung in ein Sondergebiet für den Fremdenverkehr. Betroffen von der Teiländerung seien rund 2,75 der insgesamt 10,86 Hektar großen Fläche.

Zudem behandelt das Gremium einen Vorschlag der Lahrer Verrechnungsstelle der katholischen Kirchengemeinden: Im Rahmen der Bedarfsplanung für den Kindergarten sei der Gemeinde mitgeteilt worden, "dass derzeit bei den Kindern über drei Jahren noch Plätze frei sind und bei den Kindern unter drei Jahren Plätze fehlen". Ergo plädiert die Verrechnungsstelle dafür, ab dem 1. September eine altersgemischte Gruppe für Kinder ab zwei Jahren einzurichten, um die fehlenden Kapazitäten zu kompensieren. Diese Umwandlung führe nicht zu einem Wegfall von Plätzen für über Dreijährige. Allerdings würde sich der Personalschlüssel dadurch um 0,28 auf dann 2,24 Stellen erhöhen. Dies entspreche laut Verrechnungsstelle Mehrkosten von rund 9200 Euro. Die Verwaltung rät dem Gemeinderat, dem Wunsch nachzukommen.