Joachim Pfeffer will Ringsheimer "aufrütteln" / Erste Hürde: 120 Unterschriften

Nächstes Kapitel im Streit um das geplante Flüchtlingsheim in Ringsheim: Joachim Pfeffer will das Vorhaben per Bürgerentscheid kippen. Bereits Ende Juli sollen die Voraussetzungen geschaffen sein.

Ringsheim. Pfeffer hat seinem Unmut gegen das Vorhaben in den vergangenen Tagen und Wochen in mehreren Briefen an Gemeinde, Landratsamt und Presse Luft gemacht. Gestern nun ein neuerlicher Vorstoß: Er erörtere derzeit mit mehreren Ringsheimern, "ob ein Bürgerentscheid beantragt wird", heißt es in einem Schreiben an unsere Redaktion. Die Hürden dafür, da ist sich Pfeffer sicher, werde man nehmen: "Stand heute sind es rund 40 Leute, die sofort ihre Unterschrift für ein Bürgerbegehren leisten würden", erklärte er auf Nachfrage der "Lahrer Zeitung". Bis Ende des Monats sollen es mindestens 120 sein, womit die Vorgaben der Gemeindeordnung erfüllt wären (siehe Info).

Doch warum setzt sich der ehemalige Leiter des Kenzinger Ordnungsamts so vehement gegen den geplanten Bau in der Ruster Straße ein – immerhin ist er kein direkter Angrenzer? "Das Flüchtlingsheim hätte nachhaltige und unumkehrbare Auswirkungen auf das ganze Gebiet – auf Ferienwohnanlagen, Hotels und Bahnreisende", erklärt Pfeffer. Er verstehe, dass die Menschen irgendwo hin müssten ("Die Deutschen haben auch schon mal Not gelitten"), doch fürchtet er in der Ruster Straße eine Gettoisierung: "Wenn man 50 Menschen oder mehr in einem solchen Klotz von Gebäude unterbringt, sind die Probleme vorprogrammiert." Das habe sich in der Vergangenheit bereits in vielen anderen Gemeinde bewahrheitet, weshalb er für eine dezentrale Unterbringung im Ort wirbt. Möglichkeiten gebe es zur Genüge, man müsse es nur ernsthaft versuchen. Vor allem – das sagt Pfeffer immer wieder – störe ihn die "klägliche Informationspolitik" im Rathaus: "Viele Ringsheimer wissen gar nicht, was da auf sie zukommt."

Das soll sich nun ändern. Um genügend Unterschriften für ein erfolgreiches Bürgerbegehren zusammenzubekommen, will Pfeffer Info-Flyer drucken lassen und/oder eine Anzeige im Mitteilungsblatt der Gemeinde schalten. "Die Leute müssen aufgerüttelt werden, damit es nicht zu spät ist, wenn sie merken, was da gerade passiert ist", so der 58-jährige Pensionär.

Bürgermeister Heinrich Dixa, gestern von der "Lahrer Zeitung" über das Vorhaben Pfeffers unterrichtet, zeigte sich nicht sonderlich beeindruckt: "In der Gemeindeordnung gibt es diese Möglichkeit, das kann man niemandem verbieten." Sollte ein Bürgerbegehren auf dem Tisch des Gemeinderats landen, werde man es mithilfe der Kommunalaufsicht auf seine rechtliche Zulässigkeit hin prüfen. Der normale Gang der Dinge.

Ob es so weit überhaupt kommen wird, Pfeffer also die nötigen 120 Stimmen für ein Bürgerbegehren sammeln kann, dazu will Dixa keine Prognose abgeben. Aber: "Ich habe gestern mit weiteren Angrenzern gesprochen. Das ist gut verlaufen." Ob der Rathauschef überrascht sei von Pfeffers Vorhaben? Nein: "Bei manchen Leuten überrascht mich nichts."

INFO

Flüchtlingsheim: "Ja" oder "Nein"?

Die Voraussetzungen:  Um einen Bürgerentscheid zu erwirken, bedarf es zunächst eines Bürgerbegehrens. Dieses muss schriftlich beantragt und von sieben Prozent aller wahlberechtigten Bürger mit deren Unterschrift unterstützt werden.

Die Rolle des Gemeinderats: Dann ist der Gemeinderat am Zug. Er prüft, ob das schriftlich eingereichte Bürgerbegehren zulässig ist. Wenn das der Fall ist, leitet er einen Bürgerentscheid ein. Hinfällig wird ein solcher nur dann, wenn der Gemeinderat die im Bürgerbegehren verlangte Maßnahme übernimmt.  

Der Ablauf: Vor einem Bürgerentscheid werden die Stimmberechtigten über die Auffassung von Gemeinderat und Bürgermeister zu der Angelegenheit informiert. Im gleichen Umfang muss auch die Position der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens dargestellt werden. Der Bürgerentscheid ist grundsätzlich an einem Sonntag. Die Frage auf dem Stimmzettel muss so formuliert sein, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann.

Das Quorum: Damit der Bürgerentscheid wirksam ist, müssen mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten abgestimmt haben (das sogenannte Quorum). Wird das nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit. Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Gemeinderatsbeschluss. Er kann allerdings innerhalb von drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.