Auf dem Grundstück zwischen den Anwesen Ruster Straße 4 und 6 soll ein Flüchtlingsheim entstehen. Foto: Archiv: Kroll

Joachim Pfeffer wirbt für Bürgerentscheid / Hoffen auf Baubehörde

Bis Ende Juli wollte Joachim Pfeffer die nötigen Unterschriften zusammen haben. Eine Vorgabe, die er aufgrund einer OP nicht einhalten konnte. Der Bürgerentscheid zum geplanten Flüchtlingsheim in Ringsheim soll aber weiter vorangetrieben werden.

Ringsheim. 40 Unterstützer wusste Pfeffer Anfang des Monats nach eigenen Angaben auf seiner Seite. Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren als Voraussetzung für einen Bürgerentscheid braucht es in Ringsheim rund 120 (siehe Info). Um dieses Ziel zu erreichen sollten Flyer gedruckt und eine Anzeige im Mitteilungsblatt der Gemeinde geschaltet werden, bislang ist nichts davon geschehen. Kommende Woche muss sich Pfeffer einem "kleinen Eingriff" unterziehen. "Nichts Dramatisches", sagt Pfeffer, "aber es hat mich ein wenig ausgebremst."

Auch das sei nicht weiter schlimm. Die Zeit im Krankenhaus will der ehemalige Leiter des Kenzinger Ordnungsamts nutzen, um seinen "Wahlkampf" vorzubereiten. Noch ist dafür genügend Zeit. "Der Gemeinderat hat den Bau am 27. Juni beschlossen, laut Gesetz muss das Bürgerbegehren innerhalb von drei Monaten vorliegen."

Mittlerweile würden ihm "50 Ringsheimer den Antrag sofort unterschreiben", sagt Pfeffer. Dass er Ende September die nötige Zahl an Unterschriften beisammen hat – und zwar "mit Puffer", davon ist der 58-Jährige überzeugt: "Ich bin ja kein Einzelkämpfer." Ihm zur Seite steht Gionatan Proganó.

Anwohner widerspricht dem Vorhaben

Der Unternehmer hat mittlerweile offiziell Einwendungen gegen das Flüchtlingsheim in seiner Nachbarschaft, in dem einmal bis zu 50 Menschen unterkommen sollen, vorgebracht. Seine Argumentation, die sich mit der von Pfeffer deckt: Abgesehen davon, dass Natur- und Lärmschutz nicht ausreichend Berücksichtigung fänden, solle das geplante 46 auf neun Meter große Gebäude nach Willen von Verwaltung und Gemeinderat künftig als sozialer Wohnraum genutzt werden. Deshalb seien die Erleichterungen, die das Baurecht für Flüchtlingsheime vorsieht, nicht anwendbar. Hinzu komme, dass man sich auf dem Grundstück den Bau eines zweiten Hauses ähnlichen Ausmaßes vorbehält – "erhebliche Spannungen" seien programmiert.

Pfeffer, der in der Vergangenheit heftig die aus seiner Sicht "haarsträubende" Informationspolitik im Rathaus kritisiert hatte, schlägt mittlerweile etwas leisere Töne an: "Gewinner oder Verlierer", sagt er, "wird es bei dieser Sache nicht geben." Es gehe ihm darum, den Menschen "klarzumachen, was im Ort passiert". Ein Bürgerentscheid sei dazu das beste Mittel der Wahl, auch wenn der möglicherweise gar nicht nötig werde – nämlich dann, wenn die Baugenehmigung versagt würde. Der Ringsheimer hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben, "dass man an anderer Stelle erkennt, was hier falsch läuft".

INFO

Bürgerentscheid

>  Voraussetzungen:  Um einen Bürgerentscheid zu erwirken, bedarf es zunächst eines Bürgerbegehrens. Dazu sind die Unterschriften von sieben Prozent der Wahlberechtigten nötig. In Ringsheim sind dies rund 1700 Bürger, weshalb es etwa 120 Unterstützer braucht.

> Einleitung: Der Gemeinderat prüft, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Wenn ja, leitet er einen Bürgerentscheid ein. Hinfällig wird ein solcher nur dann, wenn der Gemeinderat die im Bürgerbegehren verlangte Maßnahme übernimmt.  

> Ablauf: Der Bürgerentscheid ist grundsätzlich an einem Sonntag. Die Frage auf dem Stimmzettel muss so formuliert sein, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann.

> Quorum: Damit der Bürgerentscheid wirksam ist, müssen mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten abgestimmt haben. Ist das nicht der Fall, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit. Ein (erfolgreicher) Bürgerentscheid kann innerhalb von drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.