Trafen sich am Donnerstag im Rathaus: Joachim Pfeffer (rechts) überreichte Bürgermeister Heinrich Dixa 68 Listen mit insgesamt 157 Unterschriften von Ringsheimern, die den Bau des Flüchtlingsheims in der Ruster Straße­ per Bürgerentscheid verhindern wollen. Foto: Bender

Initiator übergibt Unterschriftenlisten an Bürgermeister / Abstimmung noch in diesem Jahr?

Aller Voraussicht nach hat das Bürgerbegehren Erfolg, werden die Ringsheimer also direkt darüber entscheiden, ob in der Ruster Straße ein Flüchtlingsheim gebaut wird. Bürgermeister Heinrich Dixa hat am Donnerstag 157 Unterschriften entgegengenommen.

Ringsheim. Damit haben Joachim Pfeffer und sein Mitstreiter Gionatan Proganó, wie angekündigt, die nötigen Unterschriften zusammenbekommen, und zwar "mit Puffer". 133 lautete für sie die magische Zahl in den vergangenen Monaten. Unterschriften von sieben Prozent der 1895 Wahlberechtigten waren für ein erfolgreiches Bürgerbegehren nötig, am Ende sind es wohl 24 mehr. Geben Rechtsaufsicht und Gemeindeverwaltung, die nun die Listen mit dem Melderegister abgleicht, das Okay, steht dem Bürgerentscheid nichts mehr im Wege.

Bekanntermaßen kämpfen Pfeffer und Anwohner Proganó, seit der Gemeinderat den Bauantrag gestellt hat, gegen das Vorhaben in der Ruster Straße. In einem 46 auf neun Meter großen Gebäude sollen dort einmal 50 Menschen unterkommen. Pfeffer betonte im Gespräch mit der "Lahrer Zeitung" einmal mehr, "dass es nicht darum geht, ob wir Flüchtlinge aufnehmen, sondern wie und wo". Es gebe in Ringsheim einige leer stehende Altbauten, in denen man im Einvernehmen geeigneten Wohnraum schaffen könnte. "Dann wären die Menschen dezentral untergebracht, was die Integration deutlich erleichtern würde.

Ob diesem Lösungsansatz bei einem Bürgerentscheid genügend Ringsheimer folgen würden (siehe Info) und so das Vorhaben in der Ruster Straße kippen, vermag Pfeffer nicht zu sagen. Unterschrieben hätten das Bürgerbegehren vor allem Menschen, die im betroffenen Viertel wohnen. "Die Bewohner der Ruster Straße, Im Stühlinger und Leimenfeld stehen nahezu geschlossen hinter uns." Je weiter östlich die Menschen von dem betroffenen Grundstück weg wohnten, desto dünner werde jedoch die Unterstützung. "Man sieht: Viele sehen das Flüchtlingsheim da draußen ganz gut aufgehoben", analysiert Pfeffer. Die Hoffnung, dass der Gemeinderat dem Bürgerentscheid noch zuvorkommt, indem er seinen Beschluss zurücknimmt, hat der 58-Jährige mittlerweile aufgegeben: "Ich habe in den vergangenen Wochen von niemandem aus dem Gremium etwas gehört." Zudem hätte der Rat Standortalternativen wie den "Ochsen" in der Vergangenheit allesamt verworfen.

Getreu den gesetzlichen Vorgaben muss innerhalb von zwei Monaten nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren der Bürgerentscheid folgen. Wenn es nach Pfeffer geht, soll die Abstimmung aber noch etwas hinausgezögert werden: "Vielleicht wäre es gut, wenn sich der neue Bürgermeister der Sache annimmt." Die Amtszeit von Noch-Rathaus-Chef Dixa endet am 4. Dezember. Er sagte gestern: "Es müsste geprüft werden, ob das rechtlich möglich ist. Dann wäre es Sache des Gemeinderats, darüber zu entscheiden. Aber ich kann mir vorstellen, dass der neue Bürgermeister nicht böse darüber wäre, wenn die Sache noch unter mir abgehandelt wird." Jedenfalls wolle er nach der Prüfung der Unterlagen durch die Verwaltung das Gespräch mit Pfeffer und Proganó suchen, um einen Konsens, etwa über den Zeitpunkt der Abstimmung und die Fragestellung, zu finden. Ein Anliegen, das im Sinne der beiden Initiatoren liegt. Im Begleitschreiben zu den Unterschriftenlisten bitten sie Dixa nach eigenem Bekunden "um einen Besprechungstermin in den kommenden Wochen, damit das weitere Vorgehen besprochen werden kann."

INFO

Der Weg ist noch weit

Die Bedingungen: Liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor, leitet der Gemeinderat den Bürgerentscheid ein. Davor werden die Stimmberechtigten über die Auffassung von Gemeinderat und Bürgermeister zu der Angelegenheit informiert. Im gleichen Umfang muss auch die Position der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens dargestellt werden.

Die Abstimmung: Der Bürgerentscheid ist an einem Sonntag. Die Frage auf dem Stimmzettel muss so formuliert sein, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann. Damit der Bürgerentscheid wirksam ist, müssen mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten abgestimmt haben (das sogenannte Quorum). In Ringsheim bedeutet das, dass 379 Bürger wählen müssen. Die gestellte Frage wird in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde.

Die Folgen: Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat in der Sache. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Gemeinderatsbeschluss, kann allerdings innerhalb von drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.