Spieler der Vereine TSK International Kehl und Türkgücü Freiburg kassieren lange Sperren

(tk/red). Beim vom Verein TGB Lahr Ende Januar in der Rheintalhalle ausgerichteten Hallenfußballturnier war es in einem Gruppenspiel zwischen den Vereinen TSK International Kehl und Türkgücü Freiburg zu einer Massenschlägerei mit Spielern und Zuschauern gekommen (wir berichteten). "Auch der Schiedsrichter wurde von einem Spieler getreten, sodass sich der Unparteiische in ärztliche Behandlung begeben musste", teilte der Südbadischen Fußball-Verband (SBFV) gestern in einer Pressemitteilung mit. Schnell machte ein Video die Runde, auf dem die Auseinandersetzung festgehalten worden war. Die Szenen wurden auch an den Verband übermittelt.

Gestern ist das gefällte Urteil des Bezirkssportgerichts Offenburg verkündet worden: Mehrere Spieler beider Klubs wurden mit langen Sperren belegt, zudem wurden Spielsperren und hohe Geldstrafen ausgesprochen. Gegen TSK International Kehl und Türkgücü Freiburg wurden Geldstrafen in Höhe von jeweils 700 Euro verhängt. "Außerdem sind beide Vereine ab sofort für den gesamten Spielbetrieb gesperrt. Die Sperre endet nach Ablauf des zweiten Punktspiels der Rückrunde 2016/17. Weiterhin wurden für zwei weitere Spiele der Vereine Platzaufsichten angeordnet", heißt es in der Pressemitteilung des SBFV weiter.

Gegen zwei Spieler von Türkgücü Freiburg wurden zudem Sperren von einem Jahr und einmal von 15 Monaten ausgesprochen. Ein Spieler von TSK International Kehl wurde ebenfalls für 15 Monate gesperrt. "Des Weiteren wurde gegen einen Spieler von TSK International Kehl aufgrund seiner äußerst brutalen Tätlichkeiten, auch gegen den Schiedsrichter, die Höchstsperrstrafe von drei Jahren ausgesprochen", heißt es weiter. Von einer Sperre auf Dauer habe die Spruchkammer abgesehen, um dem noch sehr jungen Spieler die Möglichkeit zu geben, nach seiner Sperre – und mit zeitlichem Abstand zu seinen Taten – einen Neuanfang im Fußballsport zu starten.

Die Spruchkammer mahne zudem beide Vereine an, die Geschehnisse intern aufzuarbeiten, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederhole. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die beteiligten Vereine können Berufung beim Verbandsgericht einlegen.