Vor Gericht soll geklärt werden, ob der 24-Jährige an einer psychotischen Störung leidet. Foto: Archiv: Achnitz

24-Jähriger nach Anschlagsdrohung vor Gericht

Wegen Störung des öffentlichen Friedens steht seit Donnerstag voriger Woche ein 24-jähriger Angeklagter in Offenburg vor dem Landgericht. Er hatte Mitte März mit einem islamistisch motivierten Anschlag auf die Offenburger Diskothek "Online" gedroht.

Offenburg. Dem 24-Jährigen wird zur Last gelegt, im März diesen Jahres mehrere Videos in einem geschlossenen Chat des sozialen Netzwerks Facebook veröffentlicht zu haben. Darin hatte er laut Staatsanwaltschaft angekündigt, dass er "in kurzer Zeit" einen islamistisch motivierten Anschlag auf die Offenburger Disco verüben und dort Menschen töten werde. Damit habe der Angeklagte eine "Störung des Gefühls der Rechtssicherheit" und eine allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung in Kauf genommen. Die Veröffentlichung des Videos, in dem er sich in deutscher, russischer und französischer Sprache äußerte und häufig "Allahu Akbar" ("Gott ist groß") schrie, führte prompt zu einem Großeinsatz der Polizei. Sicherheitshalber räumte sie mit zahlreichen Einsatzkräften den von 300 Gästen besuchten Club.

Der 24-Jährige ist in Tschetschenien geboren, zog 2005 mit seinen Eltern und Geschwistern zuerst nach Polen und kam 2011 mit seinem Vater nach Straßburg. Dort besuchte er eine Schule, allerdings ohne einen Abschluss zu machen, und fand vier Monate lang Beschäftigung als Lagerarbeiter. Durch eine Freundin, bei der er auch wohnte, kam er dann nach Offenburg, wo er arbeitslos war. Dort lebte er von monatlich 350 Euro staatlicher Unterstützung.

Bei der Klärung des Lebenslaufs räumte der Angeklagte ein, seit 2015 regelmäßig Haschisch und seit Dezember 2016 auch Kokain eingenommen zu haben – kurz vor der Video-Drohung auch Amphetamine. Das alles will er zumeist von Freunden bezahlt bekommen haben. Um diese Zeit, erklärte der 24-Jährige, habe er dann das Gefühl bekommen, alle redeten über ihn und würden ihn bedrohen. Das sei für ihn jedoch kein Anlass gewesen, sich in Behandlung zu begeben.

Das ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft von Bedeutung. Möglicherweise sei der Angeklagte schuldunfähig, weil er nach einem mittlerweile eingeholten Gutachten an einer akuten psychotischen Störung gelitten habe. So kam der junge Mann zwar nach seiner Verhaftung zunächst in Untersuchungshaft, mittlerweile ist er aber einstweilen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Deshalb hat die Staatsanwaltschaft beantragt, vom Gericht feststellen zu lassen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine weitere Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung gegeben sind. In unbehandeltem Zustand sei mit Blick auf die vom Angeklagten geäußerte islamistische Einstellung und auf seine Gewaltbereitschaft mit der Begehung von Gewaltdelikten zu rechnen.

Der 24-Jährige äußerte sich vorerst nicht zu seinen religiösen Anschauungen. Am Prozess nimmt auch eine Psychologin als Sachverständige teil. Sie wird im weiteren Verlauf wohl noch ein gewichtiges Wort mitzureden haben.