Wer ohne Erlaubnis Waffen oder Munition besitzt, kann diese bis zum

Wer ohne Erlaubnis Waffen oder Munition besitzt, kann diese bis zum 1. Juli 2018 abgeben, ohne mit einer Strafe rechnen zu müssen.

Ortenau (red/vk). "Diese Amnestieregelung wurde durch die am 6. Juli in Kraft getretene Änderung im Waffengesetz geschaffen", erklärt Andrea Kern, Leiterin des Ordnungsamts im Ortenaukreis. Das bedeute, wer eine Waffe oder Munition, die er bereits am Tag der Gesetzesänderung besessen habe, bis zum 1. Juli 2018 bei der zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abgebe, müsse nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens (auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde) oder unerlaubten Verbringens mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren rechnen. "Die Waffen dürfen nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit befördert werden und müssen bei der Abgabe vollständig entladen sein", so Kern. Weitere Infos gibt es unter Telefon 0781/8 05 90 00. Das Amt weist darauf hin, dass große Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften eigene Waffenbehörden haben. Die Zuständigkeit richte sich nach dem Wohnort des Betroffenen.