Finanzamtsleiter Klaus Thomas Teufel (links) und Michael Franz, Hauptsachgebietsleiter Einkommenssteuer Foto: Achnitz

Finanzamt: Auswirkung des modernisierten Verfahrens auf den Steuerzahler / Keine Belege mehr erwünscht

Das Finanzamt Offenburg hat wichtige Änderungen im Steuerrecht vorgestellt. Hauptziel des jetzt erstmals greifenden Gesetzes sei die vollständige Umstellung auf die "digitale Steuererklärung", sagte der Leiter der Behörde.

Offenburg. "Wir wollen keine Belege mehr", erklärte Klaus Thomas Teufel, der Vorsteher des Finanzamts Offenburg. Die Pflicht zur Vorlage von Belegen wird durch das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens abgeschafft. Wer seine Steuererklärung elektronisch abgibt, muss Belege künftig auch nur solange aufbewahren, bis der Bescheid rechtskräftig ist. Außerdem wird ab 2019 die Frist zur Abgabe der Erklärung um zwei Monate bis zum 31. Juli eines Jahres verlängert.

Schon länger ist eine Steuererklärung auf elektronischem Wege möglich. Dazu bietet die Steuerverwaltung die kostenlose Software "Elster" an. Die entsprechende Internet- Plattform soll jetzt aber grundlegend überarbeitet werden, um den Zugang zur digitalen Übermittlung zu erleichtern.

Die meisten der für einen Steuerfall benötigten Daten laufen ohnehin bereits automatisiert beim Finanzamt ein: Arbeitgeber, Renten- und Sozialversicherungsträger, Krankenkassen, Sparkassen, Versicherungen und ähnliche sind verpflichtet, steuerrelevante Vorgänge bis Ende Februar an das Finanzamt zu melden. Auch werden alle Unterlagen, die die Behörde noch in Papierform erreichen, eingescannt und somit ebenfalls digitalisiert. Ziel sind papierfreie Arbeitsplätze in der Finanzverwaltung.

Die zentrale Datensammlung erleichtert auch dem Steuerzahler die Arbeit. Ihm steht künftig die "vorausgefüllte Steuererklärung" als neue Serviceleistung zur Verfügung. Nach der postalischen Zusendung eines Software-Zertifikats kann er auf seine Daten zugreifen und diese über die "Elster"-Schnittstelle zur Abgabe einer authentifizierten digitalen Steuererklärung verwenden.

"Im Idealfall erfolgt die Bearbeitung in Zukunft vollautomatisch", sagt Michael Franz, der Hauptsachgebietsleiter für die Einkommenssteuer. "Das heißt, dass niemand mehr sich den Antrag anschauen muss und dass auch der Bescheid rausgeht, ohne dass ein Mitarbeiter ihn gesehen hat." Dies sei im Moment aber nur bei 7000 von rund 120 000 Steuerfällen im Ortenaukreis möglich. Dazu werde ein "Risikomanagement" eingeführt: Die Software weist automatisch auf ungewöhnliche Angaben hin und schlägt auch nach dem Zufallsprinzip einzelne Fälle zur genaueren Prüfung vor. Das dadurch irgendwann eingesparte Personal könne sich dann intensiver auf größere Fälle konzentrieren und werde auch verstärkt im Außendienst eingesetzt.

An zwei Freitagen im Februar informiert das Finanzamt in der Carl-Blos-Straße 2a wieder die Öffentlichkeit über das Elster-Verfahren, wie es hieß.

INFO

Serviceangebot

Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses Angebot des Finanzamts. Es unterstützt den Bürger bei der Erstellung der Einkommenssteuererklärung, indem die bei der Behörde eingegangenen Daten elektronisch bereitgestellt und in das Formular eingefügt werden. Voraussetzung ist eine Registrierung im Elster-Portal, die etwa vier Wochen in Anspruch nimmt.