Die Täter müssen nun jahrelang ins Gefängnis. Foto: Naupold

Drei Angeklagte zu hohen Haftstrafen wegen Überfall auf Juwelier verurteilt

Offenburg. Der Prozess gegen drei Männer, die im April das Offenburger Juweliergeschäft Spinner überfallen hatten, ist gestern mit der Urteilsverkündung vor dem Landgericht zu Ende gegangen. Wegen schweren Raubes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung wurde der als Drahtzieher geltende 41-Jährige zu sechs Jahren Haft verurteilt. Sein 35-jähriger Komplize muss für fünf Jahre und acht Monate ins Gefängnis, der 33-jährige Dritte im Bunde für fünf Jahre.

Das Trio hatte bei dem Überfall drei Angestellte mit einer echt aussehenden Spielzeugpistole bedroht, überwältigt, gefesselt und schließlich die Flucht mit einer Beute im Wert von 712 000 Euro angetreten. Der 41-Jährige war der Polizei noch am Tatort samt Beute in die Hände gefallen, seine Komplizen wurden Stunden später in Freiburg verhaftet (wir berichteten).

Alle drei Angeklagten hatten sich schon am ersten Verhandlungstag komplett geständig gezeigt. Das wirkte sich nun positiv bei der Strafzumessung aus. Allerdings, so betonte Richter Stephan Hofsäß bei der Urteilsbegründung, sei die Beweislage angesichts der vorliegenden Videoaufnahmen mehrerer Kameras ohnehin erdrückend gewesen. Immerhin habe man den traumatisierten Angestellten damit eine Zeugenvernehmung im Angesicht der Täter ersparen können.

Gericht sieht in dem Raub eine geplante Tat

Zwar blieb die Vorgeschichte des Raubzugs teils im Dunkeln. Doch hielt es das Gericht für erwiesen, dass sich die drei Täter bereits in Polen nicht nur für einen privaten Urlaubsausflug auf den Weg gemacht hatten – sondern mit dem Vorsatz, sich in Deutschland Geld zu beschaffen, um ihre erdrückenden Schulden loszuwerden. Der Offenburger Überfall sei keine spontane Idee gewesen, sondern tagelang vorbereitet worden, bis hin zum Klau von Fluchtfahrrädern. Trotzdem fanden sich für alle Drei, die sich nach den Schlussplädoyers abermals bei den Ladenangestellten für die erlittenen Ängste entschuldigten, auch mildernde Umstände.

So habe der 41-Jährige etwa versucht, die gefesselten Frauen zu beruhigen. Für den 35-Jährigen sprach, dass er als einziger der Räuber noch kein Vorstrafenregister aufzuweisen hatte. Die Lebensführung ihres 33-jährigen Komplizen, der unnötig brutal gewesen sei, sei durch langjährige Kokainsucht geprägt und aus dem Gleis geraten.

Für Letzteren wurde deshalb zusätzlich eine "Maßregelanordung" getroffen. Obwohl der 33-Jährige nur polnisch und englisch spricht, wird er im Rahmen seiner Haftstrafe die Gelegenheit zu einer zehnmonatigen Therapie erhalten – sofern sich dafür eine sprachlich darauf eingestellte geschlossene Einrichtung findet. Für die beiden Mitangeklagten wurde diese Zwangsmaßnahme entgegen der Anträge der Verteidiger nicht angeordnet. Bei ihnen, so der Richter, seien langjährige Süchte, ob nach Kokain oder Alkohol, laut Gutachtern nicht ausreichend erwiesen.