Ist in einem trockenen Wald erst mal ein Feuer ausgebrochen, ist es für die Wehrleute nur schwer unter Kontrolle zu bringen. Foto: Symbol: Vichra

Risiko auch in der Ortenau stark gestiegen / Derzeit gelten wieder verschärfte Regeln

Hitze und geringe Niederschlagsmengen erhöhen die Waldbrandgefahr derzeit auch in der Ortenau. Gerade in der heißen Jahreszeit ist es deshalb ganz besonders wichtig, einige Regeln zu beachten.

Ortenau. "Die sommerlichen Temperaturen und der fehlende Regen lassen die Gefahr von Waldbränden derzeit landesweit nach oben schnellen", warnt Peter Hauk, Landesminister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. "Trockene Streu und ausgedörrtes Gras brennen wie Zunder", so Hauk.

Das gilt auch im Ortenaukreis, wie Walter Voß vom Amt für Waldwirtschaft auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigt: "Aktuell haben wir die zweithöchste Waldbrandgefahrenstufe" – die auch noch für einige Tage anhalten solle, sagt Voß und verweist auf den Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes. Auf dessen Webseite kann die aktuelle Gefahrenlage jederzeit auf einer Deutschlandkarte eingesehen werden – in der die Oberrheinregion derzeit rot eingefärbt ist, nur eine Stufe unter lila für "sehr hohe Gefahr".

Auch die starken Niederschläge der vergangenen Woche, als in der Ortenau zahlreiche Keller unter Wasser standen, hätten nicht dazu beigetragen, die hiesigen Wälder feucht zu halten und die Gefahr in der Region zu verringern. "Wegen der geringen Winterschmelze und der niedrigen Grundwasserstände haben die Niederschläge bei Weitem nicht ausgereicht", weiß Voß.

Vielmehr können Feuer angesichts immer wieder auftretender Wärmegewitter auch durch Blitzeinschläge verursacht werden – wie gerade in Portugal auf besonders dramatische Weise zu sehen war. "In Portugal war es ein ›Trockengewitter‹ – es war so heiß, dass der Gewitterregen nicht am Boden ankam", erklärt Voß, um dann beruhigend hinzuzufügen: "In unserer Region herrschen zumeist etwas niedrigere Temperaturen, und beim Gewitter regnet es im Schwarzwald sehr oft."

Meistens sind Waldbrände aber ohnehin von Menschenhand gemacht, werden sie etwa von nachlässigen Spaziergängern verursacht. "Eine weggeworfene Zigarettenkippe oder ein unbeaufsichtigtes Grillfeuer können verheerende Folgen haben", mahnt Minister Hauk deshalb. Waldbesucher könnten ihren Teil dazu beitragen, das Risiko von Waldbränden so gering wie möglich zu halten, "indem sie einige einfache Regeln beachten" (siehe Info). So sei etwa das Grillen nur an offiziellen und fest eingerichteten Feuerstellen an Grillplätzen erlaubt.

"Die Verhaltensregeln und Maßnahmen des Ministeriums decken sich mit unseren Empfehlungen", sagt Voß und ergänzt: "Wir bitten die Waldbesucher um Aufmerksamkeit, falls sie verdächtige Rauchwolken im oder aus dem Wald entdecken. Dann sollten sie die Feuerwehren unter der europaweiten Notrufnummer 112 benachrichtigten und wenn möglich die konkreten Örtlichkeit melden." Und vor allem sollten Waldspaziergänger das Rauchverbot strikt einhalten und bei öffentlichen Feuerstellen sicherstellen, dass das Feuer vollkommen erloschen ist – "denn aufkommender Wind kann eine nicht vollständig gelöschte Glut wieder entfachen", betont Voß.

Den bislang letzten Waldbrand im Ortenaukreis habe es im September 2016 in Hornberg gegeben, wie Voß auf Nachfrage mitteilt. Dieser sei dank zweier aufmerksamer Jugendlicher glimpflich ausgegangen. Mike und Marcel Schmid aus Immelsbach hatten seinerzeit zu Hause einen komischen Geruch bemerkt und nach einem Blick aus dem Fenster sofort Alarm geschlagen. Knapp eine Stunde später war der Flächenbrand auf rund 100 Quadratmetern gelöscht. 30 Feuerwehrleute aus Hornberg, von der Abteilung Niederwasser und der Duravit-Werksfeuerwehr, die das Wasser zunächst aus einem Tanklöschfahrzeug und dann aus der rund 600 Meter entfernten Gutach holten, waren dabei im Einsatz.

"Daneben gab es im Jahr 2017 schon mehrere Flächenbrände im Rande von Waldgebieten, die von den Feuerwehren unter Kontrolle gebracht wurden", berichtet Voß abschließend.

INFO

Zu beachten

> Das Landeswaldgesetz legt fest: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Das Feuermachen ist nur an offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt. Das Grillen auf mitgebrachten Geräten ist im Wald nicht gestattet. Je nach Situation können die Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Auch an den erlaubten Stellen muss ein Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden.

> Bricht ein Brand aus, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Wichtige Infos: genaue Ortsangabe mit markanten Geländepunkten und Brandausmaß. Was brennt (Bodenvegetation oder Baumkronen)? Sind Personen oder Häuser in Gefahr? Auch der Aufenthaltsort und eine Rückrufnummer sind zu nennen. Wenn möglich sollte auf die Rettungskräfte gewartet werden.