Die Verurteilten hätten ungefähr Mitte des Jahres 2012 mit den Drogengeschäften begonnen. Foto: dpa-Zentralbild

Urteil: Alle 14 Entscheidungen des Landgerichts sind rechtskräftig. Fast zehn Jahre Knast für Anführer.

Offenburg/Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten aus dem Verfahren gegen eine Drogenhändler-Bande verworfen. Damit ist auch das letzte von insgesamt 14 Urteilen des Landgerichts Offenburg – das gegen den Kopf der Bande – rechtskräftig.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs stellt den Schlusspunkt einer Reihe von Strafverfahren gegen eine Bande von Drogenhändlern dar, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts Offenburg. Durch den Beschluss des obersten deutschen Gerichts im Bereich der Strafrechtspflege sei nun auch der Richterspruch gegen den Kopf der Bande rechtskräftig. Dieser war zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Offenburg hatten laut der Mitteilung im April 2013 mit umfangreichen verdeckten Ermittlungen begonnen. Erste Festnahmen habe es am 31. Oktober 2013 gegeben, im Rahmen zeitgleich stattfindender Durchsuchungen seien zudem größere Mengen an Betäubungsmitteln sichergestellt worden. In elf Strafverfahren seien daraufhin 14 Personen angeklagt worden – drei von ihnen gehörten demnach zur Bande, die weiteren agierten offenbar als Lieferanten und Abnehmer.

Freiheitsstrafen von insgesamt 57 Jahren und neun Monaten verhängt

Wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht, wurden in der Folge 13 Deutsche und ein Kroate ab dem 25. März 2014 an 47 Sitzungstagen zu Freiheitsstrafen von insgesamt 57 Jahren und neun Monaten verurteilt. Die einzelnen Strafen der Männer, die zur Tatzeit zwischen 20 und 67 Jahren alt gewesen seien, reichten von einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung bis hin zu neun Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe.

Der nun rechtskräftig abgeurteilte Kopf der Bande war laut der Mitteilung im Oktober 2013 für knapp ein Jahr untergetaucht, bis er sich der Polizei stellte. Allein im Verfahren gegen ihn habe die Hauptverhandlung 14 Sitzungstage umfasst, an denen 39 Zeugen und ein Sachverständiger gehört worden seien. Die Freiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten sei wegen "bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen sowie wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 34 Fällen, davon in sechs Fällen in Tateinheit mit Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln", verhängt worden. Darüber hinaus habe das Landgericht Offenburg in Bezug auf das Vermögen des jetzt Verurteilten den "Verfall von Wertersatz in Höhe von 320 000 Euro" angeordnet. Dadurch könne ein Großteil jenes Gewinns abgeschöpft werden, den er durch den Drogenhandel erlangt habe, heißt es in der Mitteilung erklärend.

Die Verurteilten hätten ungefähr Mitte des Jahres 2012 mit den Drogengeschäften begonnen und unter anderem mit rund 144 Kilogramm Marihuana, 1,6 Kilogramm Haschisch, elf Kilogramm Amphetaminen, 15 000 Ecstasy-Tabletten und 500 Gramm Kokain gehandelt.