Die Heimplätze können nicht so umfunktioniert werden, dass sie der neuen Heimbauverordnung Rechnung tagen. Foto: Haas Foto: Schwarzwälder-Bote

Versammlung: Pflegeheim Sankt Luitgard genügt Ansprüchen der neuen Verordnung nicht

Die Bürgerinformation über das Pflegeheim Sankt Luitgard hat gezeigt, dass einige Veränderungen anstehen. Die Gemeinde will den Standort halten, jedoch macht die neue Heimverordnung offenbar einen Ersatzneubau notwendig.

Oberwolfach . In der abschließenden Aussprache im Rahmen der Bürgerinformation zum Thema Pflegeheim Sankt Luitgard brachte Heimfürsprecher Klaus Schäfle die Sorge der Einheimischen nochmals auf den Punkt. Sinngemäß legte er Bürgermeister Matthias Bauernfeind und den zahlreich anwesenden Mitgliedern des Gemeinderats sowie Thomas Springmann von der Gemeindeverwaltung ans Herz, sich dafür einzusetzen, die bisher so beispielhafte Versorgung und persönliche Zuwendung für die Bewohner des Heims im Falle jeglicher Neukonzeption weiterhin zu gewährleisten.

Recht zügig waren in der Versammlung in der Oberwolfacher Festhalle am Freitagabend zunächst die Notwendigkeit einer Neukonzeption und der aktuelle Stand der Vorplanungen dargestellt worden.

Bürgermeister Matthias Bauernfeind tat unmissverständlich kund: "Gemeinderat und Bürgermeister wollen das Senioren- und Pflegeheim Sankt Luitgard im Ort halten!" Er verwies auch auf den zeitlichen Druck, dass bis Ende des Jahres eine endgültige Weichenstellung notwendig sei. Ein wichtiger Schritt sei mit der Bebauungsplanänderung durch den Gemeinderat bereits erfolgt.

Zwang zu Veränderungen

Den nun eingetretenen "Zwang zu Veränderungen" erläuterte Thomas Decker vom Freiburger Büro Pro4-Ingenieure. Er zeigte die seit September 2009 bekannten gesetzlichen Vorgaben in der neuen Heimverordnung auf. Ihnen müsse man nun bis zum 1. September 2019 endgültig Rechnung tragen. Als Prinzipien gelten dabei eine höhere Lebensqualität der Heimbewohner vor allem durch eine gesicherte Intimsphäre.

Daraus ergibt sich, dass es künftig nur noch Einzelzimmer mit direktem Zugang zu eigenem sanitärem Bereich gebe. Unausweichliche Folge für die Neukonzeption: Die gegenwärtig noch in Sankt Luitgard verfügbaren 32 Heimplätze können unter keinen Umständen so umfunktioniert werden, dass sie den Vorgaben in der neuen Heimverordnung auch nur annähernd gerecht würden. Das Fazit von Thomas Decker: "Es wird empfohlen, den Fortbestand von Sankt Luitgard in einem so genannten Ersatzneubau zu sichern."

Die in dieser Richtung in enger Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung angestellten Grundüberlegungen stellte Architekt Ralf Burkart vom Planungsbüro Fischer Freiburg vor. Demnach steht am bisherigen Standort ein Geländestreifen mit 3190 Quadratmetern zur Verfügung. Platz soll für 45 Bewohner geboten werden. Darüber hinaus wird auch betreutes Wohnen in Erwägung gezogen. Gestalterisch wurden im Vorfeld jedoch noch keine Details festgelegt.

Decker stellte die Frage, von wem das neue Haus gebaut und betrieben werden soll. Mehrere Modelle wurden vorgestellt, über die der Gemeinderat in den nächsten Wochen und Monaten zu entscheiden habe. Beruhigend für viele war die Zusicherung, dass man auch während der Bauphase zunächst im Südteil und danach im Nordteil den Betrieb für circa 32 Bewohner weiterführen könne.

Das neue Pflegeheim mit 45 Plätzen als Ganzes soll laut einer Planung im Juli 2020 in Betrieb gehen. Rein auf den pflegerischen Bereich rechnet Decker mit etwa 120 000 Euro Baukosten pro Platz.