Die Leitung zwischen Karlsruhe und Eichstetten soll von 220 auf 380 Kilovolt verstärkt werden. Symbolfoto: Karmann Foto: Lahrer Zeitung

Hochspannungsleitung: Raumordnungsver-fahren zwischen Offenburg und Neuried wird geprüft

Die Stromtrasse zwischen Karlsruhe und Eichstetten am Kaiserstuhl soll auf 380 Kilovolt aufgerüstet werden. Für einen Teil des Abschnitts zwischen Offenburg und Neuried prüft das Regierungspräsidium, ob ein Raumordnungsverfahren eingeleitet wird.

Ortenau (red/vk). Um die Ertüchtigung der Stromtrasse zwischen dem Karlsruher Stadtteil Daxlanden und Eichstetten zu ermöglichen, ist nach einer Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) in den Abschnitten zwischen Achern und Offenburg sowie südlich von Schutterwald kein Raumordnungsverfahren erforderlich.

Dagegen werde die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens für den Teil der geplanten Trasse auf Gemarkung Schutterwald – zwischen dem Offenburger Ortsteil Weier und Neuried – geprüft, wie das RP mitteilt. Grund sei, dass die auf 380 Kilovolt verstärkte Leitung überwiegend entlang der Bestandstrasse geführt werde und sich so keine raumordnerisch relevanten Auswirkungen ergäben.

Grundsätzlich soll mit einem solchen Verfahren nach Angaben des RP festgestellt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen raumbedeutsame Vorhaben – etwa Straßen- oder Bahntrassen, Gasleitungen, Einkaufszentren, Golfplätze oder großflächige Hochwasserrückhaltungen – "mit der Gesamtheit der Ziele und Grundsätze sowie der sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmen". Insbesondere gehe es dabei um die Vereinbarkeit mit "raumbedeutsamen Belangen des Umweltschutzes".

Die bestehende 220-Kilovolt-Leitung zwischen Daxlanden und Eichstetten soll laut RP auf 380 Kilovolt aufgerüstet werden. Grundsätzlich sei ein sogenannter "Neubau im Bestand" geplant. Das bedeute, dass innerhalb der bestehenden Trasse neue Masten gebaut werden sollen. Kleine Abweichungen seien nur dort geplant, wo bewohnte Gebäude berührt seien. Insofern mache sich der Ersatzneubau überwiegend nicht raumordnerisch bemerkbar. In den Bereichen, in denen von einem Raumordnungsverfahren abgesehen wurde, könne nun unmittelbar das Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden.

Im Bereich Schutterwald sind alternative Leitungsverläufe möglich

Bei der Beurteilung des Projekts hat das RP eigenen Angaben zufolge drei Abschnitte gebildet, um innerhalb des Abschnitts zwei zwischen Offenburg-Weier und Neuried ein mögliches Raumordnungsverfahren wegen denkbarer alternativer Leitungsverläufe im Bereich Schutterwald als Möglichkeit offenzuhalten. Die Entscheidung werde gesondert getroffen.

Für die übrige Trasse in den Abschnitten eins (Kreisgrenze Ortenau bis Offenburg-Weier) und drei (Neuried/Meißenheim bis Eichstetten) sei das Ergebnis der Prüfung, dass ein Raumordnungsverfahren nicht erforderlich sei. Wesentlicher Grund: "Das Vorhaben greift nicht über den bereits vorhandenen Trassenkorridor hinaus in den umliegenden Raum ein." Zudem könnten offene Fragen, etwa eine Leitungsführung auf einem gemeinsamen Gestänge, im Rahmen der Planfeststellung geklärt werden.

Drei geplante Abweichungen von der bisherigen Trasse in Großweier bei Achern, Nonnenweier und Bahlingen könnten "als unbedeutend betrachtet werden, da die Veränderungen nur minimal ausfallen und eine Vergrößerung des Abstands zur Wohnbebauung zur Folge haben".