Auch künftig sollen Gebäude, abgesehen von Ausnahmen wie dem Gasthaus Krone, mit der Firstseite zur Straße stehen. Foto: jle Foto: Lahrer Zeitung

Entscheidung über Plan "Vogesenstraße" zurückgestellt / Umbau von Scheunen privilegiert

Für den alten Ortskern in Altenheim soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Im Rahmen der Ortschaftsratssitzung wurde dieser unter dem Namen "Vogesenstraße" nun vorgestellt.

Altenheim. Aufgrund eines Bauantrages in der Vogesenstraße, der einige Diskussionen mit sich brachte, wurde im Ortschaftsrat darüber nachgedacht, für dieses Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Im alten Ortskern gibt es derzeit keinen Bebauungsplan, dies soll sich ändern. Der neue Plan soll der Umgebung angepasst werden. "Uns ist bewusst, dass es ein schmaler Grat ist und wir nicht allen alles recht machen können", sagte Ortsvorsteher Jochen Strosack. Bei der Planung muss auch der Flächennutzungsplan berücksichtigt werden.

Beim Gebiet des geplanten Bebauungsplans "Vogesenstraße" handelt es sich um ein Mischgebiet, hier sei neben dem Wohnen ebenfalls die Ansiedlung von Gewerbebetrieben erlaubt. Auch die klare bauliche Struktur soll laut Stefanie Burg vom Freiburger Büro "fsp.Stadtplanung" erhalten bleiben. Das bedeutet, dass ausschließlich Satteldächer im äußeren Bereich des Baugebiets möglich sind. Im Innenbereich seien auch Pult- oder Flachdächer denkbar. Die Dachneigung der Satteldächer wurde auf 30 bis 50 Grad festgesetzt.

Da die Gebäude derzeit mit der Firstseite zur Straße stehen, soll dies auch in Zukunft so sein. Lediglich im westlichen und östlichen Bereich des Bebauungsplans könnten die Häuser anders stehen. Hier ist auch eine einseitige Grenzbebauung angedacht worden. Als Traufhöhe wurden fünf Meter angedacht, als Firsthöhe zehn Meter.

Die Grundflächenzahl liegt bei 0,6 im nördlichen und östlichen Bereich, wo auch drei Wohneinheiten je Gebäude ermöglicht werden sollen. Im südlichen und westlichen Bereich liegt die Grundflächenzahl bei 0,3, und zwei Wohneinheiten sollen hier pro Gebäude ermöglicht werden. "Die Bebauung kann so definitiv dichter werden, als sie jetzt ist", erklärte Burg. Die Zahlen der Wohneinheiten werden insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Stellplätze geregelt.

Auch Scheunen können umgebaut werden. Hier könnte von den Regelungen abgewichen werden, da es sich um das Bestandsumbauprivileg handle, wie Burg erläuterte. Ein Abriss würde jedoch einen Neubau bedeuten, der den Regelungen des Bebauungsplans unterliegen würde.

Auch die zahlreich erschienenen Zuhörer hatten die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Insbesondere beschäftigte die Zuhörer die Anzahl der möglichen Wohneinheiten nach einem Umbau von Scheunen. Schließlich seien diese ziemlich großzügig und würden wesentlich mehr Platz als nur für drei Wohneinheiten bieten. Hier käme es laut Stefanie Burg jedoch auf die Gebäudestruktur an. "Es ist allerdings nicht gewollt, dass sechs Wohneinheiten in einer Scheune sind", fügte sie hinzu.

Der Ortschaftsrat stellte einen Beschluss zurück. In den kommenden vier Wochen sollen die Bürger noch die Gelegenheit haben, sich den Bebauungsplan anzuschauen, ehe vom Ortschaftsrat eine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat gehen soll.