Peta kämpft gegen das Sportfischen. Die Anzeige gegen die Ichenheimer Angler war allerdings erfolglos. Symbolfoto: Murat Foto: Lahrer Zeitung

Strafverfahren gegen Ichenheimer Angelverein eingestellt / Wettbewerb war rechtens

Das Strafverfahren, das Peta gegen Vorstandsmitglieder des Ichenheimer Angelvereins veranlasst hat, ist eingestellt worden. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, so die Staatsanwaltschaft.

Ichenheim. Die Tierrechtsorganisation hatte im August bei der Staatsanwaltschaft Offenburg Anzeige gegen die Vorstandsmitglieder des Angelvereins Ichenheim erstattet. Peta verdächtigte die Angler, durch das Kameradschaftsangeln im Rahmen des Backfischfests gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben, da es sich um ein tierschutzwidriges Wettfischen gehandelt habe, strafbar gemäß Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes. "Zahlreiche Fische" hätten bei dem Angelwettbewerb "ohne einen gerechtfertigten Grund" ihr Leben verloren.

Das Töten der Tiere, so Peta, sei laut Gesetz nur zulässig, wenn "der alleinige Grund des Angelns im Nahrungserwerb" liege. In der Vergangenheit hätten Verfügungen mehrerer Staatsanwaltschaften festgestellt, "dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handelt – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird". Tanja Breining, Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei Peta, erklärte damals auf Nachfrage der "Lahrer Zeitung", dass man aus der Presse von der Ichenheimer Veranstaltung erfahren habe. "Wir können nicht alle Königsfischen zur Anzeige bringen, versuchen es aber bei so vielen wie möglich."

Breining begründete das rigorose Vorgehen der Tierrechtsorganisation im Sommer wie folgt: "Könnten Fische ihre Schmerzen durch laute Schreie ausdrücken, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei eine Beschäftigung, die der Entspannung und Erholung dient." Das Töten von Fischen als Sportveranstaltung zu klassifizieren, sei "respektlos und verstößt gegen das Tierschutzgesetz".

Verein erkundigte sich im Vorfeld beim Verband

Das entsprechende Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft bereits im November eingestellt, da kein hinreichender Tatverdacht bestand. Dies wurde im Wesentlichen mit folgenden Erwägungen begründet: Es habe sich nicht um ein tierschutzwidriges Angeln gehandelt, da der Wettbewerbscharakter gegenüber den Hauptzwecken der Veranstaltung, nämlich des Förderung des Vereinslebens und des Angelns von Fischen zum Eigenverbrauch, eindeutig im Hintergrund gestanden habe, so die Staatsanwaltschaft in einer Erklärung.

Darüber hinaus sei zu berücksichtigen gewesen, dass selbst für den Fall einer möglichen Tierschutzwidrigkeit den Beschuldigten die Einsicht gefehlt habe, Unrecht zu tun. Diese hätten sich nämlich vor Durchführung der Veranstaltung beim Deutschen Angelfischerverband über die rechtlichen Grenzen entsprechender Veranstaltungen erkundigt und die entsprechenden Empfehlungen hinreichend berücksichtigt, so die Staatsanwaltschaft Offenburg weiter.

Weitere Fälle im Landgerichtsbezirk, in denen Peta gegen einen solchen Wettbewerb vorgehe, seien der Staatsanwaltschaft nicht bekannt, wie die Behörde auf Nachfrage erklärt.