Zu einer 287-tägigen im Rathaus abzusitzenden Gefängnisstrafe wurde Bürgermeister Karl Burger, hier bei der Schlüsselübergabe an Zunftmeister Markus Maier, verurteilt. Foto: Störr

Bürgermeister wird zum Ehrenmitglied der Mühlenbacher Zunft ernannt

Mühlenbach (stö). Karl Burger ist während des Rathaussturms zum Ehrenmitglied der Mühlenbacher Narrenzunft ernannt worden. Eineinhalb Stunden lang dauerte die Verhandlung um Burgers Verfehlungen im Amt, bevor ihn Richter und Geschworene der Narretei schuldig sprachen.

Der Mühlenbacher Elferrat zog in diesem Jahr als Ankläger und Richter auf, Bürgermeister Karl Burger hatte mit seinen Verteidigern Christian Hofstetter und Angelika Grießbaum als Angeklagte Platz zu nehmen. Müllermichele und Kleiekotzer wurden als Geschworene ganz im Sinne der Zunft vereidigt. Dem Schultes wurde die Nicht-Umsetzung der närrischen Vorschläge zur Verbesserung der dörflichen Infrastruktur und des Zusammenlebens aus den vergangenen zehn Jahren vorgeworfen.

Chefankläger Thomas Keller verlas die Anklageschrift mit der "Abschaffung des Bauernmarktes" 2007, der "Schließung des Naturschutzparks" 2008, der Umgestaltung des Dorfs mit Schließung des Nachtclubs 2010, der "Abschaffung der Verkaufsautomaten" 2012, der Ableitung des Wassers vom Badesee zur Weiterleitung nach Haslach und der jüngsten Ablehnung des neuen Narrenkellers.

Seitens der Anklage beschuldigten die Narrenräte Rebecca Eisenmann und Manuel Paulat den Bürgermeister seiner Vergehen, Narrenvater Markus Maier war als stiller Beobachter an ihrer Seite. Der Beschuldigte ließ in erster Linie seine Verwaltungsangestellten Sachverhalte klären und ereiferte sich nur ein einziges Mal, was aber für jeden Anklagepunkt augenzwinkernd hätte gelten können: "Die Narren sprühen am Schmutzigen mit tollen Ideen und vergessen, dass sie anschließend feiern gehen." In sechs Tagen hätten die jeweiligen Projekte der Narren umgesetzt sein sollen, aber es sei nur geredet und nichts gemacht worden.

Die Anklage rief nacheinander ihre NZM, "Neutrale Zeitzeugen Mühlenbach", auf, die selbstverständlich und völlig befangen im Sinne der Zunft aussagten. Trotz aller Gegenreden der Verteidigung und der "postfaktisch erstunken und erlogenen Geschichten" stand am Ende das Urteil: Die Freiheitsstrafe von 287 Tagen für Karl Burger, die er im Mühlenbacher Rathaus noch zu verbringen hat. Die Kosten des Verfahrens hatte der Angeklagte in Form von Freibier zu bezahlen, das im Anschluss an die Schlüsselübergabe ausgeschenkt wurde.