Weil die SPD nicht nur wie hier am Ortseingang, sondern auch schon innerorts von Mahlberg vor dem 24. August Werbung gemacht hat, droht ihr nun ein Bußgeld. Foto: Decoux-Kone

Der SPD droht nun nach unerlaubtem Aufhängen von Wahlplakaten ein Bußgeld

Ärger für die SPD: Der Mahlberger Ortsverein hat seine Wahlplakate eine Woche zu früh aufgehängt – und musste sie wieder abnehmen. Nun diskutieren die Parteien über die Anordnung der Stadt.

Mahlberg. "Wenn der öffentliche Verkehrsraum genutzt wird, dann ist das genehmigungspflichtig, das gilt für alle – seien es Vereine, öffentliche Einrichtungen oder Parteien", erklärt Bürgermeister Dietmar Benz strikt. Die SPD aber hatte ihre Plakate "zu früh, zu viel und an den falschen Stellen aufgehängt", so der Vorwurf von Sven Rothmann, AfD-Kreisrat, der bei der Stadt Mahlberg und beim Landratsamt vorstellig geworden war, weil er sich beim Einholen seiner Genehmigung über die SPD-Plakate gewundert hatte. Mahlberg erlaubt nur das Aufhängen von maximal sechs Plakaten – und das erst seit Donnerstag und außerhalb der Altstadt. Die SPD hatte ihre Plakate aber schon vergangene Woche und in großer Anzahl aufgehängt.

D ie Plakate sind wieder weg, der Ärger bleibt. Denn die strenge Mahlberger Regelung war nicht nur der Mahlberger SPD, die für eine Stellungnahme gestern bis Redaktionsschlus nicht zu erreichen war, unbekannt. Auch Rolf Baum, Vorsitzender der CDU Mahlberg, ist davon überrascht. Sie sei ihm erst nach einer Mitteilung der Stadt klar geworden. Zwar hat er die Genehmigung in Form von sechs roten Klebern bekommen, überlegt sich aber ernsthaft, ob es für ihn überhaupt Sinn macht, Plakate aufzuhängen. "Sechs Plakate für zwei Ortsteile – das ist einfach lächerlich", erklärt Baum deutlich. Zumal die Plakate häufig doppelt an Pfosten oder Lampen aufgehängt werden. Somit blieben lediglich drei Doppelplakate. Benz hingegen gibt die Gesamtanzahl zu bedenken. "Drei bis sechs Plakate mögen im Einzelfall nicht viel sein. Aber wenn acht Parteien je sechs Plakate aufhängen und noch weitere Veranstaltungen dazukommen, sind das schnell einmal 60 Plakate. Soll die Stadt etwa mit Werbung zugekleistert werden? Irgendwo müssen wir eine Grenze ziehen", sagt der Rathauschef. In Sachen Wahlplakate gelten für die Parteien die gleichen Richtlinien wie für alle anderen.

"Man kann die Werbung für die Bundestagswahl nicht mit der Werbung für Veranstaltungen vergleichen. Wir haben Plakate, auf denen wir die Kandidaten vorstellen, welche mit unseren Wahlaussagen und welche mit dem Gesicht von Bundeskanzlerin Merkel. Wie sollen wir das auf sechs Plakaten in ganz Mahlberg verteilt vernünftig unterbringen?", fragt Baum sich hingegen. Auch was das Abhängen der Plakate betrifft, ist Mahlberg restriktiv: Bereits einen Tag nach der Wahl müssen diese wieder weg sein, obwohl normalerweise eine Karenzzeit von einer Woche herrscht. Allerdings so bemängelt nun Benz, wünsche er sich, dass die Plakate nach der Wahl auch wirklich alle wieder verschwinden, oft werde sich danach nämlich ums Abhängen einfach gar nicht mehr gekümmert, kritisiert er.

Der Wirbel, der nun um die Plakate entstanden ist, kann jedoch keiner so wirklich nachvollziehen. "Es wäre völlig unverhältnismäßig gegen den SPD-Vorsitzenden jetzt ein Bußgeldverfahren einzuleiten. In anderen Kommunen darf man bereits seit sechs Wochen plakatieren", sagt Baum. Benz hingegen erklärt, dass sich eben alle Parteien an die gesetzlichen Regelungen halten müssen, die schon länger genau so existieren. Allerdings könne auf Wunsch in der Gemeinderatssitzung am kommenden Montag gerne über die Anzahl der Plakate diskutiert werden.

INFO

Das sagt das Landratsamt

"Die Kommunen sind selbst für die Regelungen zum Aufhängen der Wahlplakate zuständig. Das Landratsamt ist lediglich die Rechtsaufsicht für Kommunen. Eine Ausnahme bilden lediglich die großen Kreisstädte, für die ist das Regierungspräsidium zuständig", erklärt Sabrina Schrempp von der Pressestelle des Landratsamts. Sie bestätigte gegenüber der "Lahrer Zeitung", dass eine Anfrage an die Rechtsauskunft eingegangen ist, will sich dazu aber nicht näher äußern, da das Verfahren noch läuft. Allerdings prüft das Landratsamt nicht, welche Regelungen die Kommunen befolgen, sondern nur dass alle Parteien nach dem Gleichheitsgrundsatz gleichbehandelt werden. Alles andere falle, so auch im Fall Mahlberg, in die eigene Zuständigkeit der jeweiligen Kommune.