Beim Brand am frühen Sonntagmorgen in der Mahlberger Flüchtlingsunterkunft wurden zwei Container zerstört. Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass das Feuer absichtlich gelegt wurde. Foto: Decoux-Kone

Polizei schließt bei Container-Brand fremdenfeindliche Straftat aus / Bewohner im Fokus

Das Feuer in der Mahlberger Flüchtlingsunterkunft am Wochenende ist wohl gelegt worden. Zumindest fokussieren sich darauf derzeit die Ermittlungen der Polizei.

Mahlberg. Damit dürfte klar sein, dass weder ein technischer Defekt noch ein Versehen, etwa eine vergessene Zigarettenkippe, Ursache für das Feuer war, bei dem vor vier Tagen ein Bewohner der Containersiedlung im Mahlberger Gewerbegebiet eine leichte Rauchgasvergiftung erlitten hat. Schwere Brandstiftung setzt laut Strafgesetzbuch stets Vorsatz voraus (siehe Info).

Wie am Montag berichtet, wurde der Feuerwehr am frühen Sonntagmorgen gegen 2.20 Uhr der Brand eines Containers gemeldet. Als die Einsatzkräfte am Ort des Geschehens eintrafen, standen bereits zwei in Flammen. Sie wurden vollständig zerstört. Die beiden anderen Wohnmodule der Siedlung wurden durch die Hitze und den Rauch in Mitleidenschaft gezogen. Ein Bewohner zog sich eine leichte Rauchgasvergiftung zu. Die Stadt stellte eine Ersatzunterkunft zur Verfügung.

Das Feuer gemeldet hatten die Bewohner selbst. Gegen einen von ihnen richten sich jetzt wohl die Ermittlungen der Polizei. Dies wollte deren Sprecher Patrick Bergmann gestern auf Nachfrage der "Lahrer Zeitung" zwar nicht direkt bestätigen. Er betonte jedoch, "dass wir eine Straftat mit fremdenfeindlichem Hintergrund ausschließen können".

Noch arbeiteten die Ermittler mit Hochdruck an der Aufklärung der genauen Tatumstände. Zu möglichen Motiven für eine Brandstiftung oder zur Höhe des verursachten Schadens wollte beziehungsweise konnte der Polizeisprecher gestern keine Angaben machen. Auch zum Gesundheitszustand des durch den Brand verletzten Bewohners gab es nichts Näheres zu erfahren.

Die Beamten wollen aber heute weitere Details bekannt geben – "vorausgesetzt", so Bergmann, "der Stand der Ermittlungen lässt dies zu."

INFO

Das droht

Schwere Brandstiftung gilt als eine gemeingefährliche Straftat, die eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr nach sich zieht. Der Tatbestand ist in Paragraf 306 a des Strafgesetzbuchs geregelt. Danach wird unter anderem bestraft, wer ein Gebäude anzündet, in dem Menschen leben oder sich regelmäßig aufhalten. Vorausgesetzt wird vorsätzliches, rechtswidriges und schuldhaftes Handeln.