Kein Fußgängerüberweg in Karl-Kromer-Straße

Mahlberg. Die Karl-Kromer-Straße bekommt in Höhe der Einmündung zur Meiergartenstraße keine Fußgängerüberquerung. Bei der Sitzung am Montag stellte Bürgermeister Dietmar Benz das Ergebnis einer Verkehrsschau mit Polizei und Landratsamt vor.

Anwohner hatten mit mehr als 100 Unterschriften gefordert, an dieser Stelle einen Fußgängerüberweg anzulegen. Jedoch sind laut Straßenverkehrsbehörde die notwendigen Voraussetzungen aufgrund des Kurvenverlaufs der Straße nicht gegeben. So müsse für den Kraftfahrer der Fußgängerüberweg aus einer Entfernung von 50 Metern "ungehindert erkennbar" und eine Sichtweite von 30 Metern auf den wartenden Fußgänger vorhanden sein. Da gerade Schulkinder eine Fußgängerüberquerung "oftmals in vollem Vertrauen, ohne weitere Überprüfung der tatsächlichen Verkehrsverhältnisse nutzen, ist es wichtig, dass die Sichtweiten [...] vorhanden sind", schreibt das Landratsamt. Sonst könne eine Fußgängerüberquerung "gegebenenfalls" sogar zu einer Gefahrenstelle werden.

Das starke Parken in der Bromergasse führt dazu, dass die Straße teilweise nur einspurig befahrbar ist. Bei Gegenverkehr ist ein Einscheren in eine Parklücke nur schwer möglich, es muss auf private Hofflächen ausgewichen werden. Die Straßenverkehrsbehörden stimmten einer Parkverbotszone mit dem Zusatz "Parken in gekennzeichneten Flächen" zu. Dafür muss die Stadt einen Plan mit den gewünschten Parkflächen einreichen.

Gegenüber der Mahlberger Grundschule bis zur Einfahrt in den Dahlienweg wird die Fahrbahn regelmäßig von Eltern zum Halten und Parken genutzt. Dies führt nicht selten zu gefährlichen Situationen. Nun ordnet die Straßenverkehrsbehörde eine Grenzmarkierung an.

Bei dem Antrag auf Temporeduzierung zwischen Mahlberg und Orschweier auf 70 Stundenkilometer und auf Versetzung der Ortsdurchfahrtskennzeichnung und des Ortsschilds will das Landratsamt in Offenburg laut Stadtverwaltung den Ausgang des Verfahrens in Sachen Kreisverkehrskunst abwarten. (wir haben berichtet).