Mit der Entscheidung des Gemeinderats, nicht in Revision zu gehen, ist eine Lärmminderung an den Orschweierer Gleisen erst einmal in weite Ferne gerückt. Foto: Haid Foto: Lahrer Zeitung

Prozess: "Besonders überwachtes Gleis": Gemeinderäte lehnen Gang zum Bundesverwaltungsgericht ab

Die Mahlberger Gemeinderäte haben genug vom Prozessieren: Bei ihrer Sitzung am Montagabend lehnten sie es ab, im Streit mit der Bahn um ein "besonders überwachtes Gleis" Revision einzulegen und vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen.

Mahlberg. Einzig Bürgermeister Dietmar Benz wollte nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) den Gang nach Leipzig antreten.

Zum Hintergrund: Mahlberg stand in der Pflicht, auf Grundlage der EU-Umgebungsrichtlinie einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Das hat sich die Stadt einiges kosten lassen. Rund 180 000 Euro investierte Mahlberg laut Benz in den Plan. In dem Maßnahmenplan hatte die Stadt Forderungen wie eine Temporeduzierung in Orschweier und eben das "besonders überwachte Gleis" zur Vermeidung und Reduzierung von Lärm gefordert. Doch die DB Netz AG ist dieser Forderung nicht nachgekommen, vor allem weil sie sich nicht an den Lärmaktionsplan gebunden fühlte. So reichte Mahlberg Klage beim Verwaltungsgericht in Freiburg ein, die 2014 abgewiesen wurde. Als grundsätzliche Fragen wurden die Bindungswirkung des Lärmaktionsplans, die Klagebefugnis der Stadt und die Frage, ob die DB Netz eine Trägerin der öffentliche Verwaltung sei und deshalb der Forderung der Stadt nachkommen muss, aufgeworfen. Mahlberg zog im Anschluss vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Ende Juli wies auch der VGH die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zurück, ließ aber die Revision wegen "grundsätzlichen Bedeutung" zu, wie Mahlbergs Anwalt Dominik Kupfer von der Freiburger Anwaltskanzlei "W2K" dem Rat erläuterte.

Der VGH habe sich lediglich mit der Frage beschäftigt, ob die DB Netz AG Trägerin öffentlicher Verwaltung sei und somit nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz die geforderten Maßnahmen umsetzen müsse. Dies verneinten die Mannheimer Richter. Formal-rechtlich sei die DB Netz AG keine Trägerin öffentlicher Verwaltung. Laut Gericht ist es irrelevant, dass die Anteile der DB Netz AG zu 100 Prozent in der Hand des Bundes liegen und sie nicht nur ein Wirtschaftsunternehmen ist, sondern auch materielle Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, erläuterte Kupfer. Die Option der Bundesrepublik über das Gesellschaftsrecht "im von der Stadt verlangten Sinn einzuwirken", sie also bei der nächsten Gesellschafterversammlung anzuweisen, komme noch hinzu. "Das ist eigentlich unglaublich" – Kupfer machte keinen Hehl über seinen Missmut angesichts der Urteilsbegründung.

Seit Januar 2015 ist bei den Schienenstrecken das Eisenbahnbundesamt für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zuständig. Ältere Pläne, wie der der Stadt Mahlberg, bleiben jedoch so lange in Kraft, bis ein Nachfolgeplan vorliege. Bis wann das der Fall sein wird, könne niemand "verlässlich sagen", erklärte Kupfer.

Möglicherweise habe Mahlberg in Leipzig Erfolg, aber "wenn wir Pech haben" greife dann schon der neue Plan. Dann gewinne die Stadt nichts, sondern habe nur Geld ausgegeben, gab Andreas Ruder (CDU) zu bedenken. Bis zu einem endgültigen Urteil zahle Mahlberg mehr als 40 000 Euro, ergänzte Rolf Baum (CDU). "Das Urteil ärgert mich maßlos", sagte Klaus Deutschkämer (Bürgerforum). Doch auch er stellte die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis in den Raum. Mahlberg solle lieber "das Geld in die Hand nehmen" und in Lärmschutzwände investieren, so Deutschkämer weiter.

Benz stellte noch die Position der IG Bohr vor, die Mahlberg darum bat, sich ihre "Pionierposition" bewusst zu machen und das Ganze auszufechten. Dem folgten die Gemeinderäte bis auf den Bürgermeister jedoch nicht.

So bleibe ein Lärmaktionsplan, mit viel Aufwand und Geld aufgestellt, ohne Ergebnis, der nicht dazu diene, Menschen zu schützen, stellte Benz fest und fragte nach der Sinnhaftigkeit des Plans.