Mahlberg will sein Gewerbegebiet westlich der K 5345 erweitern. Betroffen wären davon vor allem die Anwohner der Kippenheimer Westend- und Bernhard-von-Clairvaux-Straße. Foto: Archiv: dec

Auch Kippenheimer sollen über Planungen für Gewerbegebiet in Kenntnis gesetzt werden

Der Zoff über das geplante Gewerbegebiet "Industriestraße Nord" könnte ein Ende finden. Der Gemeinderat Mahlberg hat am Montag entschieden, die Kippenheimer Bürger "über die übliche Praxis hinaus" zu informieren.

Mahlberg. Vom Nachbarn seien Beschwerden gekommen, "dass die Bürger von Kippenheim nicht angemessen am Verfahren beteiligt worden wären", erläuterte Hauptamtsleiterin Tanja Huber und hielt sogleich dagegen. Die Gemeinde Kippenheim habe bereits 2012 von den Plänen fürs Industriegebiet gewusst. Damals wollte sich dort ein Lebensmitteldiscounter ansiedeln. "Die frühzeitige Beteiligung wurde ordentlich durchgeführt und die Gemeinde Kippenheim über die Planungsabsichten informiert. Weitere Beteiligungen sind fernab jeglicher Verwaltungspraxis", betonte Huber. Trotzdem entschied der Gemeinderat einstimmig, dem Kippenheimer Wunsch nachzukommen und neben der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs zusätzlich bei einer Bürgerinformationsveranstaltung über die Planungen zu informieren und einen Bekanntmachungstext an die Gemeinde Kippenheim zu senden.

Zu Verzögerungen bei dem Vorhaben kam es auch wegen des Regionalverbands Südlicher Oberrhein. "Die Zulässigkeit von Einzelhandel im Gebiet musste eingeschränkt werden", erläuterte Huber. Ausgeschlossen seien nun Einzelhandelsnutzungen mit einem Verkauf von zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten (siehe Info). Einzelhandelsbetriebe, die diese Sortimente mit nur einem Anteil von zehn Prozent vertreiben, seien ausnahmsweise zugelassen. Auf Nachfrage von Ulrike Kesselring bestätigte Bürgermeister Dietmar Benz, dass somit die Ansiedlung einer Post- mit Lottostelle schwierig werde, wenn dort auch Schreibwaren verkauft würden. Eine Poststelle alleine wäre hingegen kein Problem. "Die zehn Prozent sind durch den Edeka-Markt ohnehin bereits ausgeschöpft", ergänzte Benz.

Der Gemeinderat wird auch an dem beschlossenen Umlegungsverfahren, dass im März in Gang gesetzt wurde (wir berichteten), festhalten. "Derzeit erfolgt eine Kostenhochrechnung durch das Ingenieurbüro Zink", teilte Huber mit. "Die Umlegung ist weiterhin notwendig, da zwei Eigentümer von Flächen im Plangebiet nicht an die Stadt verkaufen, nachdem die Entwicklung des Gebiets bei der Gemeinde Kippenheim für Unmut gesorgt hat."

INFO

Das ist nicht zugelassen

Die folgende Liste der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente zeigt, was im Gewerbegebiet grundsätzlich nicht angeboten werden darf: Lebensmittel, Getränke, Drogerieartikel, Kosmetik, Haushaltswaren, Bücher, Zeitschriften, Papier, Schreibwaren, Büroorganisation, Kunst, Antiquitäten, Baby- und Kinderartikel, Bekleidung, Lederwaren, Schuhe, Unterhaltungselektronik, Computer, Elektrohaushaltswaren, Foto, Optik, Einrichtungszubehör (ohne Möbel), Haus- und Heimtextilien, Bastelartikel, Kunstgewerbe, Musikalienhandel, Uhren, Schmuck, Spielwaren und Sportartikel.