Mahlberg segnet Schulsozialarbeit ab

Mahlberg (ir). Damit ein Schulsozialarbeiter auch an der Grundschule Mahlberg tätig werden kann, muss eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde Kippenheim getroffen werden. Nachdem die Stadt zum einen Geld dafür im Haushalt bereitgestellt hatte und die Kippenheimer Gemeinderäte vor zwei Wochen der Einrichtung zugestimmt hatten (wir berichteten), bedurfte es am Montag nur noch eines Jas der Mahlberger Kollegen. Das gab es am Ende zwar – allerdings nicht ohne vorherige Diskussion.

Grundsätzlich Nein sagten Rolf Baum und Andreas Ruder, die später entsprechend abstimmten. Jürgen Weber war betroffen davon, dass Schulsozialarbeit schon in der Grundschule beginnen soll und fragte, ob es nicht besser sei, Eltern zu ermahnen ihre Kinder besser zu erziehen. Nein, meinten Barbara Frieden, Bürgermeister Dietmar Benz, Annette Hilß, Ulrike Kesselring und Nikolaj Blasi. Die gesellschaftliche Entwicklung laufe derzeit nun mal so.

Ruder und Baum forderten eine Ausstiegsklausel. Für die Kosten, die Mahlberg und Kippenheim je zur Hälfte tragen, gibt es Landeszuschüsse. Sollten die einmal nicht mehr fließen, solle man den Vertrag mit der Awo kündigen können. Mit Letzterer will Kippenheim als Schulträger der Werkrealschule einen Vertrag abschließen, der Schulsozialarbeiter würde dann auch an den beiden Grundschulen tätig werden.

Klaus Deutschkämer forderte ein Mitspracherecht in der Vereinbarung mit der Nachbargemeinde. Damit war Benz zunächst nicht einverstanden und wollte das Thema vertagen. Thomas Schwarz wollte das Thema nicht "25 Mal hin- und herschieben" und mahnte an, dass Eile geboten sei, wenn man zum kommenden Schuljahr zum Zuge kommen wolle.

Nach einigem Hin und Her beschlossen die Räte, dass an der Mahlberger Grundschule künftig Schulsozialarbeit angeboten wird. Bedingung ist, dass die Hälfte der Stunden an der Mahlberger Grundschule geleistet wird. Die Stelle des Schulsozialarbeiters ist im Vertragsentwurf mit der Awo als 75-Prozent-Stelle genannt. Sollten sich Änderungen bezüglich des Stellenumfangs und der Kosten ergeben, bedarf dies laut mehrheitlich gefasstem Beschluss einer Vereinbarungsergänzung. Zudem wurde mehrheitlich beschlossen, dass der Vertrag mit der Awo neu verhandelt werden müsse, wenn einmal keine Zuschüsse mehr fließen.