Gemeinderat: Dürfen Fraktionen im Amtsblatt veröffentlichen?

Mahlberg. Das Mahlberger Mitteilungsblatt bleibt weiterhin kostenlos. Bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung einem neuen Vertrag mit dem Verlag des Mitteilungsblatts zugestimmt. Neu ist darin: Die Austräger wechseln von der Stadt zum Verlag. Ob den Fraktionen Beiträge im Mitteilungsblatt erlaubt werden sollen, ist noch offen.

Zum Hintergrund: Das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung räumt den Fraktionen im Gemeinderat nun das Recht ein, ihre Auffassungen im Amtsblatt der Gemeinde darzulegen. Einzelheiten wie Titel, Umfang und Häufigkeit zur Umsetzung dieser Vorschrift sind dabei in einem Redaktionsstatut festzulegen. Auch ist eine Karenzzeit vor den Wahlen vorgeschrieben, in der keine Fraktionsbeiträge zur "Vermeidung einer Wahlbeeinflus-sung" veröffentlich werden dürfen. Dabei gibt es unterschiedliche Vorgaben. So halte laut Verwaltung das Innenministerium eine Karenzzeit von drei Monaten "gerade noch für vertretbar". Der Staatsgerichtshof hingegen gehe von fünf bis sechs Monaten vor einer Parlamentswahl aus. Wenn der Rat auf das Veröffentlichungsrecht verzichten möchte, ist ein einstimmiger Beschluss notwendig.

Unabhängig von dieser Regelung können politische Parteien und Gruppierungen weiterhin kostenlos auf ihre Veranstaltungen hinweisen. "Ich sehe keine Veranlassung", sprach sich Thomas Schwarz (Freie Wähler) gegen ein Veröffentlichungsrecht der Fraktionen aus. Rolf Baum (CDU) sah es etwas differenzierter. Einerseits sei es eine gute Möglichkeit für die Fraktionen, ihre Meinungen zu veröffentlichen. Allerdings bestehe die Gefahr, dass sich die Fraktionen mit den einzelnen Veröffentlichungen "hochschaukeln". Das Recht sei ein "interessantes Instrument" für die sachliche Auseinandersetzung mit Themen, das jedoch auch missbraucht werden könne, ergänzte Andreas Ruder (CDU). Jedes Gemeinderatsmitglied habe bei den öffentlichen Sitzungen die Möglichkeit, seine Meinung zu vertreten, meinte Barbara Frieden (SPD). Wie auch die Verwaltung standen die Mitglieder des Bürgerforums diesem Recht "leidenschaftslos" gegenüber.

Letztlich wurde auf Antrag von Rolf Baum der Punkt vertagt, um nochmals über diese Möglichkeit "parteiintern" nachzudenken.